Für Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg
Der Bodenrichtwert gilt für ganz Heidelberg.
Ihr Grundstück ist einzigartig.

Grundsteuer Heidelberg: Zahlen Sie zu viel?

Kaum eine Stadt in Baden-Württemberg hat so viel Hang wie Heidelberg: Schlierbach, Ziegelhausen, der Handschuhsheimer Hang, die Lagen unterhalb des Königstuhls. Steile Topographie, schwierige Erschließung, Hanggärten, die faktisch nicht bebaubar sind — all das kennt der pauschale Bodenrichtwert Ihrer Zone nicht. Bei Heidelbergs hohen Zonenwerten summiert sich das schnell zu einer Überbewertung jenseits der 30-%-Grenze.

Stand: August 2026 · Rechtslage nach dem BFH-Urteil vom 20.05.2026

Unser Versprechen: Keine 30 %, keine Rechnung. · Werktags 9–18 Uhr · Personenzertifiziert EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · Der Check ersetzt kein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.

Paul Pletsch – Sachverständiger für Immobilienbewertung, expecta GmbH
Paul Pletsch
Sachverständiger für Immobilienbewertung · expecta GmbH
EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024
20 J. Immobilienerfahrung · § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Personenzertifizierter SachverständigerEIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · DAkkS D-ZP-18667-01-00
Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Vor-Ort-Bewertung – individuell & fallbezogen
Im OFD-Merkblatt als zulässige Stelle gelistet
Grundsteuer-Check

Der 30-%-Check: Lohnt sich ein Gutachten für Ihr Grundstück in Heidelberg?

Bodenrichtwerte bewerten Zonen – dieser Check betrachtet Ihr konkretes Grundstück. Beschreiben Sie es so, wie es heute bebaut und genutzt wird. Das dauert keine zwei Minuten.

Schritt 1 von 5 · ca. 2 Minuten
1
Stadt
2
Wohnlage
3
Gebäude
4
Flächen
5
Bodenwert
6
Ergebnis
Wo liegt Ihr Grundstück?

 Wir rechnen mit dem aktuellen Hebesatz Ihrer Stadt.

Der Check gilt für freistehende Einfamilienhäuser.

Stuttgart
160 %
Karlsruhe
270 %
Mannheim
365 %
Freiburg
235 %
Heidelberg
185 %
Heilbronn
345 %
Ulm
390 %
Ludwigsburg
262 %
Reutlingen
320 %
Pforzheim
348 %
Baden-Baden
345 %
Esslingen
280 %
Tübingen
350 %

Die angegebenen Prozentwerte entsprechen dem jeweiligen kommunalen Hebesatz (Stand 2025).

Wie schätzen Sie Ihre Wohnlage ein?

 Noch 4 kurze Fragen, etwa 1 Minute. Ihre ehrliche Einschätzung reicht. Unsicher? Wählen Sie „Mittlere Lage“.

Mäßige Lage
Randlage, Immissionen
Mittlere Lage
Durchschnittliche Lage
Gute Lage
Bevorzugte Wohnlage
Sehr gute Lage
Toplage, beste Infrastruktur
Wie ist Ihr Haus gebaut?

 Dach und Geschosse beeinflussen die angesetzte Wohnfläche. Wählen Sie Ihr Haus so, wie es heute gebaut ist.

Dachgeschoss voll ausgebaut
Satteldach – DG als Wohnraum genutzt
Dachgeschoss nicht ausgebaut
Spitzboden – kein Wohnraum im DG
Flachdach
Flaches oder flach geneigtes Dach
Welche Geschosse hat das Haus?

 Bitte wählen Sie zuerst oben die Dachart – dann erscheinen hier die passenden Geschoss-Varianten.

Wie groß sind Grundstück und Wohnfläche?

 Die Grundstücksfläche steht in Ihrem Grundsteuerwertbescheid oder Kaufvertrag, die Wohnfläche im Energieausweis oder Kaufvertrag.

Im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.

Im Energieausweis, Grundriss oder Kaufvertrag.

Hinweis: Diese Vorlage gilt für freistehende Einfamilienhäuser in Baden-Württemberg.
Welcher Bodenrichtwert gilt für Ihr Grundstück?

 Den Wert zum Stichtag 01.01.2022 finden Sie kostenlos unter BORIS-BW: Adresse eingeben → Wert der Zone ablesen. Er steht auch in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Bodenrichtwert auf BORIS-BW nachschlagen Ich finde meinen Bodenrichtwert nicht
– aus Stadtauswahl

Stand 2025 · Angaben ohne Gewähr

Residualwert wird berechnet…
Ihr Ergebnis

Vorprüfung Ihres Grundstücks

Überschlägige modellhafte Vorprüfung im Residualwertverfahren – kein Gutachten, keine abschließende Wertermittlung
Grundsteuer in Heidelberg

Wo in Heidelberg Abweichungen typisch sind

Genau dafür gibt es den qualifizierten Nachweis nach § 38 Abs. 4 LGrStG — vom Bundesfinanzhof am 20.05.2026 bestätigt. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Grundstück die Schwelle erreicht.

  • steile Odenwald-Hanglagen: Schlierbach, Ziegelhausen, Handschuhsheim-Hang, Königstuhl-Lagen
  • Hanggärten und Hinterland ohne eigenständige Bebaubarkeit
  • Altbaugrundstücke mit atypischem Zuschnitt in Neuenheim und der Weststadt
  • Lärmbelastung entlang B37 (Neckartal) und den Bahnachsen

Grundsteuer Heidelberg berechnen: Hebesatz und Formel

Ihre Grundsteuer ergibt sich in drei Schritten: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zum 01.01.2022 ergibt den Grundsteuerwert. Mal Steuermesszahl (0,91 ‰ bei überwiegender Wohnnutzung, sonst 1,3 ‰) ergibt den Messbetrag. Mal Hebesatz der Stadt ergibt die jährliche Grundsteuer.

Grundsteuer ≈ Fläche × Bodenrichtwert × 0,91 ‰ × 185 %

Hebesatz Grundsteuer B in Heidelberg: 185 % (Stand 2025, Gemeinderatsbeschluss der Stadt Heidelberg vom 12.12.2024; eine Veröffentlichung der Stadt für 2026 haben wir nicht gefunden). Verbindlich ist der Hebesatz in Ihrem aktuellen Grundsteuerbescheid; Recherchestand 17.10.2026. Hebesätze aller großen Städte: Grundsteuer Baden-Württemberg.

Gegen den Hebesatz gibt es keinen Einspruch. Senken lässt sich die Grundsteuer nur über einen niedrigeren Grundsteuerwert. Welcher Bodenrichtwert gilt und wie Sie ihn finden: Bodenrichtwert Heidelberg.

Bodenrichtwert-Niveaus in Heidelberg (Stichtag 01.01.2022)

Bodenrichtwert-Spannen für Ein- und Zweifamilienhaus-Lagen nach Stadtteilen (Bodenrichtwerte 2022):

StadtteilBRW-Spanne 01.01.2022
Neuenheimrund 3.350 bis 3.450 €/m²
Handschuhsheimrund 1.750 bis 2.750 €/m²
Weststadtrund 2.050 €/m²
Altstadtrund 1.300 bis 1.400 €/m²
Südstadtrund 1.250 bis 1.750 €/m²
Bergheimrund 950 €/m²
Rohrbachrund 850 bis 1.400 €/m²
Ziegelhausenrund 450 bis 1.150 €/m²
Schlierbachrund 350 bis 1.100 €/m²
Kirchheimrund 800 bis 1.100 €/m²
Wieblingenrund 600 bis 900 €/m²
Boxbergrund 700 €/m²
Pfaffengrundrund 400 bis 650 €/m²
Emmertsgrundrund 400 €/m²

Details nach Bereichen: Neuenheim & Handschuhsheim · Altstadt, Weststadt, Südstadt & Bergheim · Ziegelhausen & Schlierbach · Rohrbach, Kirchheim, Wieblingen & Bergstadtteile

Gerundete Orientierungswerte aus unserer Auswertung amtlicher Marktdaten und eigener Markterfahrung. Die Spreizung um etwa das Achtfache zwischen Emmertsgrund und Neuenheim zeigt: In den teuren Hang-Stadtteilen mittelt die Zone gewaltig, genau dort lohnt der 30-%-Check. Ihren maßgeblichen Zonenwert zeigt die BORIS-BW-Auskunft adressgenau und kostenlos.

Der unterschätzte Hebel: große und tiefe Grundstücke

Für die Grundsteuer wird der Bodenrichtwert pauschal auf alle Flächen angesetzt, die in derselben Bodenrichtwertzone liegen, ohne Anpassung an Größe, Tiefe oder Zuschnitt Ihres Grundstücks. Das hat der Bundesfinanzhof 2026 ausdrücklich bestätigt (II R 26/24). Nur wo der Gutachterausschuss für Teilflächen eigene Zonen gebildet hat, etwa für private Grünflächen oder den Außenbereich, gilt dort deren Wert. Am Markt zahlt dagegen niemand für Mehrflächen und Hinterland den vollen Zonenwert.

In Heidelberg beziehen sich die Bodenrichtwerte der Einfamilienhaus-Lagen auf ein Grundstück von 700 m². Für darüber hinausgehende Gartenflächen, die nicht bebaut werden dürfen, setzt der Gutachterausschuss bei der Verkehrswertermittlung nur rund 10 % des Bodenrichtwerts an, ab 1.400 m² rund 5 %. Teilweise sind solche Flächen als eigene Grünflächen-Zone mit niedrigem Wert ausgewiesen; dann sind sie im Grundsteuerwert bereits berücksichtigt. Liegen sie dagegen in der Wohnzone, zählen sie für die Grundsteuer mit dem vollen Wert. Bei großen Gartengrundstücken in Neuenheim, Handschuhsheim oder den Hanglagen ist das ein erheblicher Hebel; Ihr Bescheid zeigt, welcher Fall vorliegt.

Bei übergroßen und tiefen Grundstücken weicht der tatsächliche Bodenwert deshalb regelmäßig vom Zonenwert ab. Nachweisen lässt sich das nur mit einem Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG, und die Hürde ist hoch: Im vom BFH entschiedenen Fall ergab die Hinterland-Regel des Gutachterausschusses allein rund 24 % Abweichung, also zu wenig. Kommen weitere Merkmale wie geringe Bebaubarkeit, Zuschnitt, Hanglage oder Lärm hinzu, ist die 30-%-Schwelle realistisch erreichbar. Ob das bei Ihnen zutrifft, zeigt der kostenlose 30-%-Check.

Wann lohnt es sich? Zwei Faustformeln

Faustformel 1: Grundstück im Verhältnis zur Wohnfläche

Gute Chancen haben Grundstücke, die mindestens drei- bis viermal so groß sind wie die Wohnfläche, vor allem in Zonen mit hohem Bodenrichtwert. Häufig sind das Grundstücke, die in den 1960er bis 1980er Jahren großzügig bebaut wurden. Auch Hinterland, ein ungünstiger Zuschnitt, Hanglage, Wege- oder Leitungsrechte und Baulasten können den Wert deutlich senken.

Faustformel 2: Bodenwert je m² Wohnfläche

Teilen Sie den Bodenwert aus Ihrem Grundsteuerwertbescheid (Bodenrichtwert × Grundstücksfläche) durch Ihre Wohnfläche. Liegt das Ergebnis in Heidelberg über rund 3.500 € je m² Wohnfläche, ist die 30-%-Schwelle oft erreichbar. Bei einem Grundstück, das dreimal so groß ist wie die Wohnfläche, entspricht das einem Bodenrichtwert ab rund 1.170 €/m², beim Vierfachen ab rund 880 €/m².

Richtwert für mittlere Wohnlagen, abgeleitet aus unserer Marktauswertung. Je nach Haustyp und Lage kann die Schwelle deutlich abweichen. Die Faustformeln ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Schon Einspruch eingelegt? Ist Ihr Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid noch offen, ist eine Senkung auch für 2025 und 2026 möglich. Sonst wirkt sie ab dem Jahr nach Ihrem Antrag.

Rechenbeispiel Heidelberg

Grundstück 900 m², angenommener Zonenwert 1.200 €/m² → Grundsteuerwert 1.080.000 € → Grundsteuer heute rund 1.818 €/Jahr (Hebesatz 185 %). Nach Nachweis von −35 %: rund 1.182 €/Jahr — Ersparnis rund 640 € jedes Jahr, bis Ende 2030 über 2.500 €.

Vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenem Zonenwert zur Veranschaulichung — Ihr tatsächlicher Bodenrichtwert steht in BORIS-BW. Keine Zusage einer bestimmten Einsparung; maßgeblich ist die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG. Ersparnis-Hochrechnung konservativ ab dem Folgejahr der Antragstellung bis Ende 2030.

Sie benötigen den Grundsteuer-Check für eine andere Stadt? Zum allgemeinen 30-%-Check für ganz Baden-Württemberg →

Wie wir den tatsächlichen Bodenwert ermitteln

In Heidelberg werden nur wenige unbebaute Grundstücke verkauft — die meisten Verkäufe betreffen bebaute Häuser. Deshalb leiten wir den tatsächlichen Bodenwert nach dem Vergleichswertprinzip der ImmoWertV ab und ergänzen es um eine deduktive Marktanalyse (§ 40 Abs. 3 ImmoWertV): Wir werten tatsächlich bezahlte Kaufpreise bebauter Grundstücke im Teilmarkt aus und rechnen den Gebäudeanteil sachverständig heraus. Methodisch ist das dasselbe Vorgehen, mit dem der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte selbst herleitet.

Warum sich Eigentümer in Heidelberg an uns wenden
  • spezialisiert auf Grundsteuergutachten in Baden-Württemberg
  • zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 — im OFD-Merkblatt als zulässige Stelle gelistet
  • Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG — der vom Gesetz vorgesehene Nachweis
  • persönlicher Ortstermin in Heidelberg, keine Fernbewertung
  • kostenlose und ehrliche Ersteinschätzung — auch wenn es sich nicht lohnt
93 % der 1.101 BW-Kommunen haben ihre Grundsteuer-B-Hebesätze zum Q1/2025 geändert (67 % gesenkt, 26 % erhöht) — Quelle: Statistisches Landesamt BW. Rund ein Drittel der Eigentümer in BW hat Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide eingelegt — bundesweiter Spitzenwert. Typische Verlierer des Bodenwertmodells: große Grundstücke mit wenig Wohnfläche. BFH-Grundsatzurteil 20.05.2026 (II R 26/24, II R 27/24): Modell bestätigt — der Nachweis nach § 38 Abs. 4 LGrStG ist damit der verbleibende Korrekturweg.
Warum der Dezember zählt: Es gibt keine Antragsfrist. Aber der nachgewiesene Wert gilt erst ab dem Jahr nach Ihrem Antrag — und nur bis zum Ende des Hauptfeststellungszeitraums. Wer im Dezember beantragt, spart ein Jahr früher als wer im Januar beantragt. Das Gutachten selbst kann später folgen.

Häufige Fragen aus Heidelberg

Lohnt sich ein Bodenwertgutachten in Heidelberg?
Wenn Ihr Grundstück nach Zuschnitt, Lage, Hanglage oder Bebaubarkeit vom pauschalen Bodenrichtwert seiner Zone abweicht, kann ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und Ihre Grundsteuer senken. Der kostenlose 30-%-Check zeigt in zwei Minuten, ob das bei Ihnen realistisch ist.
Wie kann ich meine Grundsteuer in Heidelberg senken?
Über die Öffnungsklausel § 38 Abs. 4 LGrStG BW: Ein qualifiziertes Bodenwertgutachten weist nach, dass der tatsächliche Wert Ihres Grund und Bodens mehr als 30 % unter dem amtlichen Ansatz liegt. Der niedrigere Wert senkt Ihren Grundsteuerwert — und damit jedes Jahr Ihre Grundsteuer, bis Ende 2030.
Der Hebesatz in Heidelberg ist doch niedrig — lohnt es sich trotzdem?
Ja, denn entscheidend ist das Produkt aus beidem: Heidelbergs Bodenrichtwerte gehören zu den höchsten im Land. Ein 30-%-Nachweis korrigiert hier absolut große Beträge — das Rechenbeispiel oben zeigt es trotz 185 % Hebesatz.
Lohnt es sich bei Ihnen in Heidelberg?

Nicht jedes Grundstück erreicht die gesetzliche 30-%-Grenze. Deshalb prüfen wir Ihren Fall vorab und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnt. Kostenlos, unverbindlich, mit persönlicher Einschätzung durch zertifizierte Sachverständige.

Jetzt kostenlosen 30-%-Check starten
Grundsteuer in weiteren Städten:
Grundsteuer Mannheim · Grundsteuer Karlsruhe · Grundsteuer Stuttgart · alle Städte
Aus der Praxis

Reale Steuerersparnisse aus abgeschlossenen Mandaten

Alle Beispiele basieren auf realen, anonymisierten Fällen aus Baden-Württemberg.

Stuttgart · Freistehendes Einfamilienhaus
1.263 m² Grundstück
Nach Bodenrichtwert3.953 €
Individuell bewertet1.201 €
rund 2.752 € weniger Grundsteuer / Jahr
Karlsruhe · Einfamilienhaus
1.338 m² Grundstück
Nach Bodenrichtwert6.049 €
Individuell bewertet4.053 €
rund 1.996 € weniger Grundsteuer / Jahr

Anonymisierte, vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung der Bandbreite – keine Zusage einer bestimmten Einsparung. Jedes Grundstück wird individuell und ergebnisoffen geprüft. Maßgeblich ist stets die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.

Vorprüfung & Sicherheit

Unsere Vorprüfungs- und Sicherheitsstrategie

Nicht jedes Grundstück eignet sich für einen erfolgreichen Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts. Deshalb prüfen wir jeden Fall vorab kostenlos und unverbindlich auf eine realistische und fachlich belastbare Erfolgsaussicht. Wir übernehmen ausschließlich Fälle, bei denen aufgrund der tatsächlichen Grundstücksmerkmale – beispielsweise eingeschränkter Bebaubarkeit, Hanglage, atypischem Zuschnitt oder sonstiger wertrelevanter Besonderheiten – nachvollziehbare Abweichungen vom typisierten Bodenrichtwertgrundstück erkennbar sind.

Unser Prüfungsablauf

1

Kostenloser Schnellcheck

Sie übermitteln Grundsteuerwertbescheid, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert sowie Flurstück bzw. Adresse. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Reduzierung grundsätzlich möglich erscheint.

2

Fachliche Vorprüfung

Vor der Gutachtenerstellung analysieren wir die tatsächlichen Grundstücksmerkmale sowie die Erfolgsaussichten eines Nachweises nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW. Dabei erhalten Sie eine realistische Einschätzung:

  • hohe Erfolgsaussicht
  • Grenzfall
  • wirtschaftlich nicht sinnvoll
3

Gutachten mit Sicherheitsregelung

Sollte ein durch uns erstelltes Gutachten trotz vollständiger und korrekter Unterlagen vom Finanzamt zunächst nicht berücksichtigt werden, erfolgt eine kostenfreie fachliche Nachbearbeitung bzw. Ergänzung. Sollte auch nach der Nachbearbeitung keine Berücksichtigung erfolgen, erstatten wir das Honorar zurück.

Unser Ziel ist nicht die Erstellung möglichst vieler Gutachten, sondern eine nachvollziehbare, prüffähige und an den Anforderungen des Merkblatts ausgerichtete Bewertung tatsächlich überhöhter Grundsteuerwerte in Baden-Württemberg.

Wissen & Aktuelles

Aktuelles zur Grundsteuer in Baden-Württemberg

Alle Artikel im Grundsteuer-Ratgeber
EIPOSCERT – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, DAkkS-Reg.-Nr. D-ZP-18667-01-00, DIN EN ISO/IEC 17024, Paul Pletsch MBA, Zertifizierungs-Nr. ZWE-W-013
Zertifiziert. Erfahren. Vertrauenswürdig.

Eine geprüfte Qualifikation – nachweisbar und anerkannt

Als personenzertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOSCERT, DIN EN ISO/IEC 17024, DAkkS-Reg.-Nr. D-ZP-18667-01-00) erfülle ich genau die Anforderungen, die das Merkblatt der Oberfinanzdirektion Karlsruhe an ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW stellt.

Zertifizierungs-Nr. ZWE-W-013 · Marktwertermittlung Standardimmobilien – Wohnen
Über 20 Jahre Immobilienerfahrung, davon 15 Jahre Bauträger & Projektentwicklung
Im OFD-Merkblatt ausdrücklich als zulässige Stelle gelistet

Mehr zu meiner Person und meinen Leistungen: expecta.de

Der erprobte Weg zu Ihrem Gutachten

In fünf einfachen Schritten

Ein klarer, persönlicher Ablauf – ohne Risiko für Sie. Erst wenn sich ein Gutachten für Sie rechnet, erhalten Sie ein Angebot.

1

Kurzer Rechner & Erstberatung

Sie nutzen den kostenlosen Grundsteuer-Check und schildern mir Ihren Fall. Ich berate Sie persönlich und ehrlich – auch dann, wenn sich ein Gutachten für Sie nicht lohnt.

2

Angebot mit Festpreisgarantie

Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie von mir ein unverbindliches Angebot mit Festpreisgarantie – keine versteckten Kosten, mögliche Rückfragen klären wir kurz vorab.

3

Termin vor Ort

Vor Ort begutachte ich Ihre Immobilie und Ihr Grundstück persönlich und erfasse alle relevanten Informationen für das Gutachten – keine Fernbewertung.

4

Ihr Gutachten

Sobald alle Unterlagen vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat, erstelle ich Ihr qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW – meist innerhalb von 4–6 Wochen.

5

Zusatzhilfe & weitere Begleitung

Nach Fertigstellung begleite ich Sie mit meiner Erfahrung weiter – bei Rückfragen des Finanzamts und bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.

Paul Pletsch – Sachverständiger für Immobilienbewertung
EIPOSCERT – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, DAkkS D-ZP-18667-01-00, DIN EN ISO/IEC 17024 DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Über mich
Warum ich Bodenrichtwerte hinterfrage – seit über 20 Jahren
Paul Pletsch · Sachverständiger für Immobilienbewertung · expecta GmbH

Bodenrichtwerte sind pauschale Durchschnittswerte für eine ganze Zone. Ihr Grundstück aber ist individuell – mit eigenem Zuschnitt, eigener Lage, eigener Bebaubarkeit. Genau hier setze ich an: Ich prüfe, ob ein niedrigerer Bodenwert fachlich nachweisbar ist – und ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Seit über 20 Jahren arbeite ich in der Immobilienbranche, davon mehr als 10 Jahre als Bauträger und Projektentwickler. Meine Ausbildung begann im Handwerk und führte über das Bauingenieurstudium bis in die Projektentwicklung und Grundstücksbewertung. In dieser Zeit haben wir täglich Grundstücke und Projektentwicklungen kalkuliert und geprüft, ob Bodenrichtwerte tatsächlich zur realen Nutzbarkeit eines Grundstücks passen.

Denn entscheidend sind in der Praxis nicht pauschale Durchschnittswerte, sondern die tatsächliche Bebaubarkeit, die Vorgaben des Bebauungsplans, Grundstückszuschnitte und die wirtschaftliche Nutzbarkeit.

Auch heute überprüfen wir im Rahmen von Grundstücksbewertungen für Erbschaften und Schenkungen regelmäßig Bodenrichtwerte, da die Abweichungen zwischen amtlichem Richtwert und tatsächlichem Grundstückswert in vielen Fällen erheblich sind.

Genau aus dieser langjährigen Praxis entstand unsere heutige Expertise in der individuellen Grundstücksbewertung – nachvollziehbar dokumentiert und belastbar.

„Bodenrichtwerte bewerten Zonen. Wir bewerten Ihr Grundstück – besonders dann, wenn Lage, Zuschnitt oder Bebaubarkeit vom Durchschnitt abweichen."
20+ Jahre Immobilienbranche Gelernter Zimmerer Bauingenieur (B.Eng./M.Eng.) MBA International Real Estate Personenzertifiziert · EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 expecta GmbH

expecta.de – Mehr über mein Büro

Kontakt

Kostenlose Erstberatung anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Anrufen 30-%-Check