Mannheim hat mit 365 % einen der höchsten Hebesätze unter den großen Städten Baden-Württembergs — jeder Euro zu viel im Grundsteuerwert wirkt hier rund anderthalbmal so stark wie in Karlsruhe oder Freiburg. Gleichzeitig ist Mannheim eine Stadt der Gemengelagen: Wohnen neben Gewerbe, Industrie und Verkehrsachsen. Der pauschale Zonenwert bildet diese Brüche oft nicht ab.
Werktags 9–18 Uhr · Personenzertifiziert EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · Der Check ersetzt kein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.
Liegt der tatsächliche Bodenwert Ihres Grundstücks mehr als 30 % unter dem festgestellten Wert, senkt ein qualifizierter Nachweis (§ 38 Abs. 4 LGrStG) Ihre Grundsteuer — vom BFH am 20.05.2026 bestätigt.
Wohnlagen-Beispiele aus dem amtlichen Marktbericht (via Lokalpresse): 640–950 €/m² (Jungbusch, Herzogenried, Meerfeldstraße); Anstieg zum Stichtag „mehrheitlich um rund 20 %“. Stadtteilspannen (Maklerquelle, als Näherung gekennzeichnet): Oststadt 680–1.400 · Lindenhof 620–1.300 · Feudenheim 590–750 · Neckarau 480–790 · Käfertal 460–750 · Sandhofen 380–550 · Wallstadt 310–400 €/m². Ihren Zonenwert zeigt BORIS-BW adressgenau.
Datenqualität mittel — Besonderheit Mannheim: Hinterlandstaffelung 33 %/10 % des BRW, keine Umrechnungskoeffizienten ermittelt — relevant für § 38-Gutachten. Ihren maßgeblichen Zonenwert zeigt die BORIS-BW-Auskunft adressgenau und kostenlos.
~95.000 Grundsteuerbescheide ab Januar 2025; 45 % der Steuerpflichtigen zahlen mehr, 55 % weniger — unbebaute und große Wohngrundstücke gehören zu den Verlierern.
Je höher der Bodenrichtwert Ihrer Zone und je größer das Grundstück im Verhältnis zur Wohnfläche, desto eher ist die 30-%-Grenze erreicht. Faustwerte bei 150 m² Wohnfläche (mittlere Lage): Zonenwert 1.100 €/m² → ab ca. 1.114 m² Grundstück · 1.500 €/m² → ab ca. 817 m² · 2.000 €/m² → ab ca. 612 m² · 2.800 €/m² → ab ca. 437 m². Die individuelle Einschätzung liefert der kostenlose 30-%-Check.
Grundstück 700 m², angenommener Zonenwert 650 €/m² → Grundsteuerwert 455.000 € → Grundsteuer heute rund 1.511 €/Jahr (Hebesatz 365 %). Nach erfolgreichem Nachweis von −35 %: rund 982 €/Jahr — Ersparnis rund 530 € jedes Jahr, bis Ende 2030 über 2.100 €.
Vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenem Zonenwert zur Veranschaulichung — Ihr tatsächlicher Bodenrichtwert steht in BORIS-BW. Keine Zusage einer bestimmten Einsparung; maßgeblich ist die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG. Ersparnis-Hochrechnung konservativ ab dem Folgejahr der Antragstellung bis Ende 2030.
Sie benötigen den Grundsteuer-Check für eine andere Stadt? Zum allgemeinen 30-%-Check für ganz Baden-Württemberg →
Bodenrichtwerte bewerten Zonen – dieser Check betrachtet Ihr konkretes Grundstück. Beschreiben Sie es so, wie es heute bebaut und genutzt wird. Das dauert keine zwei Minuten.
Wir rechnen mit dem aktuellen Hebesatz Ihrer Stadt.
Die angegebenen Prozentwerte entsprechen dem jeweiligen kommunalen Hebesatz (Stand 2025).
Ihre ehrliche Einschätzung reicht — es geht um eine erste Orientierung.
Dach und Geschosse beeinflussen die angesetzte Wohnfläche. Wählen Sie Ihr Haus so, wie es heute gebaut ist.
Bitte wählen Sie zuerst oben die Dachart – dann erscheinen hier die passenden Geschoss-Varianten.
Beide Angaben finden Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid oder Kaufvertrag.
Im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
Im Energieausweis, Grundriss oder Kaufvertrag.
Den Wert zum Stichtag 01.01.2022 finden Sie kostenlos unter BORIS-BW: Adresse eingeben → Wert der Zone ablesen. Er steht auch in Ihrem Grundsteuerbescheid.
Stand 2025 · Angaben ohne Gewähr · *zu verifizieren
Ich erstelle Ihr Gutachten nach den Anforderungen des § 38 Abs. 4 LGrStG BW und unterstütze Sie bei möglichen Rückfragen des Finanzamts. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft die zuständige Behörde.
* Sollte ein durch uns erstelltes Gutachten trotz kostenfreier fachlicher Nachbearbeitung vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden, erstatten wir das Honorar zurück.
In Mannheim werden nur wenige unbebaute Grundstücke verkauft — die meisten Verkäufe betreffen bebaute Häuser. Deshalb leiten wir den tatsächlichen Bodenwert nach dem Vergleichswertprinzip der ImmoWertV ab und ergänzen es um eine deduktive Marktanalyse (§ 40 Abs. 3 ImmoWertV): Wir werten tatsächlich bezahlte Kaufpreise bebauter Grundstücke im Teilmarkt aus und rechnen den Gebäudeanteil sachverständig heraus. Methodisch ist das dasselbe Vorgehen, mit dem der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte selbst herleitet.
Nicht jedes Grundstück erreicht die gesetzliche 30-%-Grenze. Deshalb prüfen wir Ihren Fall vorab und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnt. Kostenlos, unverbindlich, mit persönlicher Einschätzung durch zertifizierte Sachverständige.
Jetzt kostenlosen 30-%-Check startenAlle Beispiele basieren auf realen, anonymisierten Fällen aus Baden-Württemberg.
Anonymisierte, vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung der Bandbreite – keine Zusage einer bestimmten Einsparung. Jedes Grundstück wird individuell und ergebnisoffen geprüft. Maßgeblich ist stets die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.
Nicht jedes Grundstück eignet sich für einen erfolgreichen Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts. Deshalb prüfen wir jeden Fall vorab kostenlos und unverbindlich auf eine realistische und fachlich belastbare Erfolgsaussicht. Wir übernehmen ausschließlich Fälle, bei denen aufgrund der tatsächlichen Grundstücksmerkmale – beispielsweise eingeschränkter Bebaubarkeit, Hanglage, atypischem Zuschnitt oder sonstiger wertrelevanter Besonderheiten – nachvollziehbare Abweichungen vom typisierten Bodenrichtwertgrundstück erkennbar sind.
Sie übermitteln Grundsteuerwertbescheid, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert sowie Flurstück bzw. Adresse. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Reduzierung grundsätzlich möglich erscheint.
Vor der Gutachtenerstellung analysieren wir die tatsächlichen Grundstücksmerkmale sowie die Erfolgsaussichten eines Nachweises nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW. Dabei erhalten Sie eine realistische Einschätzung:
Sollte ein durch uns erstelltes Gutachten trotz vollständiger und korrekter Unterlagen vom Finanzamt zunächst nicht berücksichtigt werden, erfolgt eine kostenfreie fachliche Nachbearbeitung bzw. Ergänzung. Sollte auch nach der Nachbearbeitung keine Berücksichtigung erfolgen, erstatten wir das Honorar zurück.
Unser Ziel ist nicht die Erstellung möglichst vieler Gutachten, sondern eine nachvollziehbare, prüffähige und an den Anforderungen des Merkblatts ausgerichtete Bewertung tatsächlich überhöhter Grundsteuerwerte in Baden-Württemberg.
Als personenzertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOSCERT, DIN EN ISO/IEC 17024, DAkkS-Reg.-Nr. D-ZP-18667-01-00) erfülle ich genau die Anforderungen, die das Merkblatt der Oberfinanzdirektion Karlsruhe an ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW stellt.
Mehr zu meiner Person und meinen Leistungen: expecta.de
Ein klarer, persönlicher Ablauf – ohne Risiko für Sie. Erst wenn sich ein Gutachten für Sie rechnet, erhalten Sie ein Angebot.
Sie nutzen den kostenlosen Grundsteuer-Check und schildern mir Ihren Fall. Ich berate Sie persönlich und ehrlich – auch dann, wenn sich ein Gutachten für Sie nicht lohnt.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie von mir ein unverbindliches Angebot mit Festpreisgarantie – keine versteckten Kosten, mögliche Rückfragen klären wir kurz vorab.
Vor Ort begutachte ich Ihre Immobilie und Ihr Grundstück persönlich und erfasse alle relevanten Informationen für das Gutachten – keine Fernbewertung.
Sobald alle Unterlagen vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat, erstelle ich Ihr qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW – meist innerhalb von 4–6 Wochen.
Nach Fertigstellung begleite ich Sie mit meiner Erfahrung weiter – bei Rückfragen des Finanzamts und bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.
Bodenrichtwerte sind pauschale Durchschnittswerte für eine ganze Zone. Ihr Grundstück aber ist individuell – mit eigenem Zuschnitt, eigener Lage, eigener Bebaubarkeit. Genau hier setze ich an: Ich prüfe, ob ein niedrigerer Bodenwert fachlich nachweisbar ist – und ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.
Seit über 20 Jahren arbeite ich in der Immobilienbranche, davon mehr als 10 Jahre als Bauträger und Projektentwickler. Meine Ausbildung begann im Handwerk und führte über das Bauingenieurstudium bis in die Projektentwicklung und Grundstücksbewertung. In dieser Zeit haben wir täglich Grundstücke und Projektentwicklungen kalkuliert und geprüft, ob Bodenrichtwerte tatsächlich zur realen Nutzbarkeit eines Grundstücks passen.
Denn entscheidend sind in der Praxis nicht pauschale Durchschnittswerte, sondern die tatsächliche Bebaubarkeit, die Vorgaben des Bebauungsplans, Grundstückszuschnitte und die wirtschaftliche Nutzbarkeit.
Auch heute überprüfen wir im Rahmen von Grundstücksbewertungen für Erbschaften und Schenkungen regelmäßig Bodenrichtwerte, da die Abweichungen zwischen amtlichem Richtwert und tatsächlichem Grundstückswert in vielen Fällen erheblich sind.
Genau aus dieser langjährigen Praxis entstand unsere heutige Expertise in der individuellen Grundstücksbewertung – nachvollziehbar dokumentiert und belastbar.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.
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