Grundsteuer Stuttgart · § 38 Abs. 4 LGrStG
Bodenrichtwerte bewerten Zonen.
Wir bewerten Ihr Grundstück.

Bodenrichtwert zum 01.01.2022: So finden Sie Ihren Wert in BORIS-BW

So finden Sie Ihren Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 kostenlos in BORIS-BW – Schritt für Schritt, mit Hinweisen zu Zonen und typischen Fehlern.

Werktags 9–18 Uhr · Personenzertifiziert EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · Der Check ersetzt kein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.

Paul Pletsch – Sachverständiger für Immobilienbewertung, expecta GmbH
Paul Pletsch
Sachverständiger für Immobilienbewertung · expecta GmbH
EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024
20 J. Immobilienerfahrung · § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Personenzertifizierter SachverständigerEIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · DAkkS D-ZP-18667-01-00
Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Vor-Ort-Bewertung – individuell & fallbezogen
Im OFD-Merkblatt als zulässige Stelle gelistet

Für die Grundsteuer in Baden-Württemberg zählt genau ein Wert: der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum Stichtag 01.01.2022. Er steht in Ihrem Grundsteuerwertbescheid — und kostenlos im amtlichen Portal BORIS-BW. Hier zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie ihn nachschlagen und worauf Sie achten müssen.

Schritt für Schritt: Ihr Wert in BORIS-BW

  • 1. Portal öffnen: Rufen Sie die BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft auf — kostenlos, ohne Anmeldung.
  • 2. Adresse eingeben: Tippen Sie Straße, Hausnummer und Ort in die Suche. Die Karte springt zu Ihrem Grundstück.
  • 3. Zone ablesen: Ihr Grundstück liegt in einer farblich abgegrenzten Bodenrichtwertzone. Klicken Sie hinein — angezeigt wird der Bodenrichtwert in €/m² zum Stichtag 01.01.2022.
  • 4. Wert notieren: Diesen Zonenwert tragen Sie in Schritt 5 unseres 30-%-Checks ein — und können ihn mit dem Wert in Ihrem Bescheid abgleichen.
Zahlen Sie zu viel Grundsteuer?

Prüfen Sie es in 2 Minuten – kostenlos und ohne Anmeldung. Der 30-%-Check zeigt Ihnen sofort mit einem Ampel-Ergebnis, ob sich ein Gutachten für Ihr Grundstück lohnen kann.

Worauf Sie achten sollten

  • Richtiger Stichtag: Für die aktuelle Hauptfeststellung gilt ausschließlich der Wert zum 01.01.2022. Neuere Werte (z. B. 2025) sind für die Grundsteuer dieser Periode ohne Bedeutung — Portale von Drittanbietern mischen die Jahrgänge teils fehlerhaft.
  • Zonengrenzen: Liegt Ihr Grundstück am Rand einer Zone oder in einem Gebiet mit großer Wertspreizung, lohnt ein genauer Blick — Nachbarzonen können erheblich abweichen.
  • Mehrere Werte je Zone: Manche Zonen weisen nach Nutzungsart differenzierte Werte aus (z. B. Wohnbaufläche vs. Gewerbe). Maßgeblich ist der Wert für die Nutzung Ihres Grundstücks.

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt — nicht Ihr Grundstückswert

Der Bodenrichtwert beschreibt ein typisiertes Grundstück der Zone: mit bestimmter Größe, Zuschnitt, Ausnutzung und Lagequalität. Ihr reales Grundstück kann davon erheblich abweichen — Hanglage, Lärm, eingeschränkte Bebaubarkeit oder übergroßes, nicht bebaubares Gartenland bildet der Zonendurchschnitt nicht ab. Genau dafür gibt es die 30-%-Regel des § 38 Abs. 4 LGrStG: Weicht der tatsächliche Wert Ihres Grund und Bodens mehr als 30 % nach unten ab, kann ein qualifiziertes Gutachten den niedrigeren Wert nachweisen und Ihre Grundsteuer bis Ende 2030 senken. Wie die Prüfung abläuft, lesen Sie unter Grundsteuerbescheid prüfen lassen — das funktioniert auch nach verpasster Einspruchsfrist: Einspruch gegen die Grundsteuer.

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Stand: Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — maßgeblich sind Gesetz, Verwaltungspraxis und Ihr konkreter Bescheid.