Grundsteuer Stuttgart · § 38 Abs. 4 LGrStG
Bodenrichtwerte bewerten Zonen.
Wir bewerten Ihr Grundstück.

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg: Welcher Wert für Ihre Grundsteuer zählt und wo Sie ihn finden

Für die Grundsteuer in Baden-Württemberg zählt der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle. So finden Sie Ihren Wert in BORIS-BW, mit Übersicht für 13 Städte.

Werktags 9–18 Uhr · Personenzertifiziert EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · Der Check ersetzt kein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.

Paul Pletsch – Sachverständiger für Immobilienbewertung, expecta GmbH
Paul Pletsch
Sachverständiger für Immobilienbewertung · expecta GmbH
EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024
20 J. Immobilienerfahrung · § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Personenzertifizierter SachverständigerEIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · DAkkS D-ZP-18667-01-00
Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Vor-Ort-Bewertung – individuell & fallbezogen
Im OFD-Merkblatt als zulässige Stelle gelistet

Für die Grundsteuer in Baden-Württemberg zählt genau ein Wert: der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum Stichtag 01.01.2022. Er steht in Ihrem Grundsteuerwertbescheid — und kostenlos im amtlichen Portal BORIS-BW. Hier zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie ihn nachschlagen und worauf Sie achten müssen.

Schritt für Schritt: Ihr Wert in BORIS-BW

  • 1. Portal öffnen: Rufen Sie die BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft auf — kostenlos, ohne Anmeldung.
  • 2. Adresse eingeben: Tippen Sie Straße, Hausnummer und Ort in die Suche. Die Karte springt zu Ihrem Grundstück.
  • 3. Zone ablesen: Ihr Grundstück liegt in einer farblich abgegrenzten Bodenrichtwertzone. Klicken Sie hinein — angezeigt wird der Bodenrichtwert in €/m² zum Stichtag 01.01.2022.
  • 4. Wert notieren: Diesen Zonenwert tragen Sie in Schritt 5 unseres 30-%-Checks ein — und können ihn mit dem Wert in Ihrem Bescheid abgleichen.
Zahlen Sie zu viel Grundsteuer?

Prüfen Sie es in 2 Minuten mit dem kostenlosen 30-%-Check, oder sprechen Sie direkt mit Paul Pletsch: +49 (0) 89 470 788 80, werktags 9–18 Uhr. Unser Versprechen: Keine 30 %, keine Rechnung.

Worauf Sie achten sollten

  • Richtiger Stichtag: Für die aktuelle Hauptfeststellung gilt ausschließlich der Wert zum 01.01.2022. Neuere Werte (z. B. 2025) sind für die Grundsteuer dieser Periode ohne Bedeutung — Portale von Drittanbietern mischen die Jahrgänge teils fehlerhaft.
  • Zonengrenzen: Liegt Ihr Grundstück am Rand einer Zone oder in einem Gebiet mit großer Wertspreizung, lohnt ein genauer Blick — Nachbarzonen können erheblich abweichen.
  • Mehrere Werte je Zone: Manche Zonen weisen nach Nutzungsart differenzierte Werte aus (z. B. Wohnbaufläche vs. Gewerbe). Maßgeblich ist der Wert für die Nutzung Ihres Grundstücks.

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt — nicht Ihr Grundstückswert

Der Bodenrichtwert beschreibt ein typisiertes Grundstück der Zone: mit bestimmter Größe, Zuschnitt, Ausnutzung und Lagequalität. Ihr reales Grundstück kann davon erheblich abweichen — Hanglage, Lärm, eingeschränkte Bebaubarkeit oder übergroßes, nicht bebaubares Gartenland bildet der Zonendurchschnitt nicht ab. Genau dafür gibt es die 30-%-Regel des § 38 Abs. 4 LGrStG: Weicht der tatsächliche Wert Ihres Grund und Bodens mehr als 30 % nach unten ab, kann ein qualifiziertes Gutachten den niedrigeren Wert nachweisen und Ihre Grundsteuer bis Ende 2030 senken. Wie die Prüfung abläuft, lesen Sie unter Grundsteuerbescheid prüfen lassen — das funktioniert auch nach verpasster Einspruchsfrist: Einspruch gegen die Grundsteuer.

Bodenrichtwert 2026 oder 2022: was für die Grundsteuer gilt

Die Gutachterausschüsse veröffentlichen regelmäßig neue Bodenrichtwerte, etwa zum 01.01.2024 oder 01.01.2026. Für Ihre Grundsteuer spielen diese keine Rolle. Maßgeblich ist bis zum Ende des Hauptfeststellungszeitraums allein der Wert zum 01.01.2022, den die Grundsteuer-Auskunft von BORIS-BW anzeigt. Wer in einer allgemeinen Bodenrichtwertkarte nachsieht, findet deshalb oft einen anderen Wert als im Bescheid.

Bodenrichtwerte nach Stadt

Niveaus, Besonderheiten und Faustformel für Ihre Stadt: Stuttgart · Karlsruhe · Mannheim · Freiburg · Heidelberg · Heilbronn · Ulm · Ludwigsburg · Reutlingen · Pforzheim · Esslingen · Tübingen · Baden-Baden.

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Stand: Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — maßgeblich sind Gesetz, Verwaltungspraxis und Ihr konkreter Bescheid.