Für Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg
Der Bodenrichtwert gilt für ganz Karlsruhe.
Ihr Grundstück ist einzigartig.

Zahlen Sie in Karlsruhe zu viel Grundsteuer?

Karlsruhe ist zweigeteilt: In der ebenen Fächerstadt passen viele Grundstücke gut zum Zonendurchschnitt — an den Hängen des Turmbergs und in den Bergdörfern sieht das oft anders aus. Der Bodenrichtwert Ihrer Zone kennt weder Hanglage noch Zuschnitt noch das Gartenland hinter dem Haus. Bei einem Hebesatz von 270 % zahlt sich jede Überbewertung Jahr für Jahr aus — für die Stadt, nicht für Sie.

Werktags 9–18 Uhr · Personenzertifiziert EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · Der Check ersetzt kein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.

Paul Pletsch – Sachverständiger für Immobilienbewertung, expecta GmbH
Paul Pletsch
Sachverständiger für Immobilienbewertung · expecta GmbH
EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024
20 J. Immobilienerfahrung · § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Personenzertifizierter SachverständigerEIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · DAkkS D-ZP-18667-01-00
Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Vor-Ort-Bewertung – individuell & fallbezogen
Im OFD-Merkblatt als zulässige Stelle gelistet
Grundsteuer in Karlsruhe

Wo in Karlsruhe Abweichungen typisch sind

Liegt der tatsächliche Bodenwert mehr als 30 % unter dem festgestellten Wert, kann ein qualifizierter Bodenwertnachweis (§ 38 Abs. 4 LGrStG) Ihre Grundsteuer dauerhaft senken. Der Bundesfinanzhof hat diesen Weg am 20.05.2026 ausdrücklich bestätigt.

  • Hanglagen am Turmberg in Durlach und in den Karlsruher Bergdörfern (Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier) — Topographie fließt nicht in den Zonenwert ein
  • große Grundstücke mit nicht eigenständig bebaubarem Gartenland, etwa in Rüppurr und Weiherfeld-Dammerstock
  • Lärmbelastung entlang A5, Südtangente und den Bahnachsen
  • atypisch zugeschnittene Altgrundstücke in den eingemeindeten Ortskernen (z. B. Neureut, Knielingen)

Bodenrichtwert-Niveaus in Karlsruhe (Stichtag 01.01.2022)

Ein-/Zweifamilienhaus-Grundstücke laut Immobilienmarktbericht 2022 des Gutachterausschusses Karlsruhe (erschließungsbeitragsfrei):

LageBRW-Spanne 01.01.2022
Mäßige Lage440–520 €/m²
Mittlere Lage410–800 €/m²
Gute Lage630–920 €/m²
Sehr gute Lage910–1.100 €/m²

Quelle: Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2022, Gutachterausschuss — Datenqualität hoch. Ihren maßgeblichen Zonenwert zeigt BORIS-BW adressgenau und kostenlos. Ihren maßgeblichen Zonenwert zeigt die BORIS-BW-Auskunft adressgenau und kostenlos.

Die Reform verschiebt die Last in Karlsruhe deutlich zu Wohngrundstücken — Beispiel aus der Lokalpresse: großes EFH-Grundstück Weststadt von 1.200 € auf 2.000 €/Jahr (+800 €); betroffen v. a. große EFH-Grundstücke in Weststadt, Rüppurr, Durlach.

Wann lohnt es sich? Die Faustregel

Je höher der Bodenrichtwert Ihrer Zone und je größer das Grundstück im Verhältnis zur Wohnfläche, desto eher ist die 30-%-Grenze erreicht. Faustwerte bei 150 m² Wohnfläche (mittlere Lage): Zonenwert 1.100 €/m² → ab ca. 1.114 m² Grundstück · 1.500 €/m² → ab ca. 817 m² · 2.000 €/m² → ab ca. 612 m² · 2.800 €/m² → ab ca. 437 m². Die individuelle Einschätzung liefert der kostenlose 30-%-Check.

Rechenbeispiel Karlsruhe

Grundstück 900 m², Zonenwert 600 €/m² (mittlere Lage) → Grundsteuerwert 540.000 € → Grundsteuer heute rund 1.327 €/Jahr (Hebesatz 270 %). Weist das Gutachten einen um 35 % niedrigeren Bodenwert nach, sinkt sie auf rund 862 €/Jahr — Ersparnis rund 465 € jedes Jahr, bis Ende 2030 rund 1.900 €.

Vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenem Zonenwert zur Veranschaulichung — Ihr tatsächlicher Bodenrichtwert steht in BORIS-BW. Keine Zusage einer bestimmten Einsparung; maßgeblich ist die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG. Ersparnis-Hochrechnung konservativ ab dem Folgejahr der Antragstellung bis Ende 2030.

Sie benötigen den Grundsteuer-Check für eine andere Stadt? Zum allgemeinen 30-%-Check für ganz Baden-Württemberg →

Grundsteuer-Check

Der 30-%-Check: Lohnt sich ein Gutachten für Ihr Grundstück in Karlsruhe?

Bodenrichtwerte bewerten Zonen – dieser Check betrachtet Ihr konkretes Grundstück. Beschreiben Sie es so, wie es heute bebaut und genutzt wird. Das dauert keine zwei Minuten.

Schritt 1 von 5 · ca. 2 Minuten
1
Stadt
2
Wohnlage
3
Gebäude
4
Flächen
5
Bodenwert
6
Ergebnis
Wo liegt Ihr Grundstück?

 Wir rechnen mit dem aktuellen Hebesatz Ihrer Stadt.

Stuttgart
160 %
Karlsruhe
270 %
Mannheim
365 %
Freiburg
235 %
Heidelberg
185 %
Heilbronn
345 %
Ulm
390 %
Ludwigsburg
262 %
Reutlingen
320 %
Pforzheim
348 %
Baden-Baden
435 %
Esslingen
280 %
Tübingen
350 %

Die angegebenen Prozentwerte entsprechen dem jeweiligen kommunalen Hebesatz (Stand 2025).

Wie schätzen Sie Ihre Wohnlage ein?

 Ihre ehrliche Einschätzung reicht — es geht um eine erste Orientierung.

Mäßige Lage
Randlage, Immissionen
Mittlere Lage
Durchschnittliche Lage
Gute Lage
Bevorzugte Wohnlage
Sehr gute Lage
Toplage, beste Infrastruktur
Wie ist Ihr Haus gebaut?

 Dach und Geschosse beeinflussen die angesetzte Wohnfläche. Wählen Sie Ihr Haus so, wie es heute gebaut ist.

Dachgeschoss voll ausgebaut
Satteldach – DG als Wohnraum genutzt
Dachgeschoss nicht ausgebaut
Spitzboden – kein Wohnraum im DG
Flachdach
Flaches oder flach geneigtes Dach
Welche Geschosse hat das Haus?

 Bitte wählen Sie zuerst oben die Dachart – dann erscheinen hier die passenden Geschoss-Varianten.

Wie groß sind Grundstück und Wohnfläche?

 Beide Angaben finden Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid oder Kaufvertrag.

Im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.

Im Energieausweis, Grundriss oder Kaufvertrag.

Hinweis: Diese Vorlage gilt für freistehende Einfamilienhäuser in Baden-Württemberg.
Reihenhaus oder Doppelhaushälfte? Wir prüfen Ihren Fall persönlich →
Welcher Bodenrichtwert gilt für Ihr Grundstück?

 Den Wert zum Stichtag 01.01.2022 finden Sie kostenlos unter BORIS-BW: Adresse eingeben → Wert der Zone ablesen. Er steht auch in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Bodenrichtwert auf BORIS-BW nachschlagen Ich finde meinen Bodenrichtwert nicht
– aus Stadtauswahl

Stand 2025 · Angaben ohne Gewähr · *zu verifizieren

Residualwert wird berechnet…
Ihr Ergebnis

Vorprüfung Ihres Grundstücks

Überschlägige modellhafte Vorprüfung im Residualwertverfahren – kein Gutachten, keine abschließende Wertermittlung
EIPOSCERT zertifizierter Sachverständiger Paul Pletsch DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Ihr Gutachten zum Festpreis

Gutachten zum Nachweis des tatsächlichen Werts des Grund und Bodens gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG BW

ab 2.950 €
Festpreis inkl. MwSt. – maßgeschneidert auf Ihr Grundstück, ohne versteckte Kosten.
Persönlicher Ortstermin & individuelle Begehung
Individuelle Wertermittlung des Grund und Bodens
Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Abstimmung mit Ihrem Steuerberater auf Wunsch
Kostenfreie Nachbearbeitung & faire Rückerstattungsregelung*

Ich erstelle Ihr Gutachten nach den Anforderungen des § 38 Abs. 4 LGrStG BW und unterstütze Sie bei möglichen Rückfragen des Finanzamts. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft die zuständige Behörde.

Ihre Sicherheit bei der Gutachtenerstellung

* Sollte ein durch uns erstelltes Gutachten trotz kostenfreier fachlicher Nachbearbeitung vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden, erstatten wir das Honorar zurück.

Wie wir den tatsächlichen Bodenwert ermitteln

In Karlsruhe werden nur wenige unbebaute Grundstücke verkauft — die meisten Verkäufe betreffen bebaute Häuser. Deshalb leiten wir den tatsächlichen Bodenwert nach dem Vergleichswertprinzip der ImmoWertV ab und ergänzen es um eine deduktive Marktanalyse (§ 40 Abs. 3 ImmoWertV): Wir werten tatsächlich bezahlte Kaufpreise bebauter Grundstücke im Teilmarkt aus und rechnen den Gebäudeanteil sachverständig heraus. Methodisch ist das dasselbe Vorgehen, mit dem der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte selbst herleitet.

Warum sich Eigentümer in Karlsruhe an uns wenden
  • spezialisiert auf Grundsteuergutachten in Baden-Württemberg
  • zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 — im OFD-Merkblatt als zulässige Stelle gelistet
  • Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG — der vom Gesetz vorgesehene Nachweis
  • persönlicher Ortstermin in Karlsruhe, keine Fernbewertung
  • kostenlose und ehrliche Ersteinschätzung — auch wenn es sich nicht lohnt
93 % der 1.101 BW-Kommunen haben ihre Grundsteuer-B-Hebesätze zum Q1/2025 geändert (67 % gesenkt, 26 % erhöht) — Quelle: Statistisches Landesamt BW. Rund ein Drittel der Eigentümer in BW hat Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide eingelegt — bundesweiter Spitzenwert. Typische Verlierer des Bodenwertmodells: große Grundstücke mit wenig Wohnfläche. BFH-Grundsatzurteil 20.05.2026 (II R 26/24, II R 27/24): Modell bestätigt — der Nachweis nach § 38 Abs. 4 LGrStG ist damit der verbleibende Korrekturweg.

Häufige Fragen aus Karlsruhe

Lohnt sich ein Bodenwertgutachten in Karlsruhe?
Wenn Ihr Grundstück nach Zuschnitt, Lage, Hanglage oder Bebaubarkeit vom pauschalen Bodenrichtwert seiner Zone abweicht, kann ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und Ihre Grundsteuer senken. Der kostenlose 30-%-Check zeigt in zwei Minuten, ob das bei Ihnen realistisch ist.
Wie kann ich meine Grundsteuer in Karlsruhe senken?
Über die Öffnungsklausel § 38 Abs. 4 LGrStG BW: Ein qualifiziertes Bodenwertgutachten weist nach, dass der tatsächliche Wert Ihres Grund und Bodens mehr als 30 % unter dem amtlichen Ansatz liegt. Der niedrigere Wert senkt Ihren Grundsteuerwert — und damit jedes Jahr Ihre Grundsteuer, bis Ende 2030.
Mein Grundstück liegt am Hang in Durlach oder einem der Bergdörfer — zählt das?
Ja. Hanglage und schwierige Topographie gehören zu den klassischen wertmindernden Merkmalen, die der pauschale Zonenwert nicht abbildet. Genau solche Grundstücke prüfen wir zuerst.
Lohnt es sich bei Ihnen in Karlsruhe?

Nicht jedes Grundstück erreicht die gesetzliche 30-%-Grenze. Deshalb prüfen wir Ihren Fall vorab und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnt. Kostenlos, unverbindlich, mit persönlicher Einschätzung durch zertifizierte Sachverständige.

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Aus der Praxis

Reale Steuerersparnisse aus abgeschlossenen Mandaten

Alle Beispiele basieren auf realen, anonymisierten Fällen aus Baden-Württemberg.

Stuttgart · Freistehendes Einfamilienhaus
1.263 m² Grundstück
Nach Bodenrichtwert3.953 €
Individuell bewertet1.201 €
rund 2.752 € weniger Grundsteuer / Jahr
Karlsruhe · Einfamilienhaus
1.338 m² Grundstück
Nach Bodenrichtwert6.049 €
Individuell bewertet4.053 €
rund 1.996 € weniger Grundsteuer / Jahr

Anonymisierte, vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung der Bandbreite – keine Zusage einer bestimmten Einsparung. Jedes Grundstück wird individuell und ergebnisoffen geprüft. Maßgeblich ist stets die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.

Vorprüfung & Sicherheit

Unsere Vorprüfungs- und Sicherheitsstrategie

Nicht jedes Grundstück eignet sich für einen erfolgreichen Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts. Deshalb prüfen wir jeden Fall vorab kostenlos und unverbindlich auf eine realistische und fachlich belastbare Erfolgsaussicht. Wir übernehmen ausschließlich Fälle, bei denen aufgrund der tatsächlichen Grundstücksmerkmale – beispielsweise eingeschränkter Bebaubarkeit, Hanglage, atypischem Zuschnitt oder sonstiger wertrelevanter Besonderheiten – nachvollziehbare Abweichungen vom typisierten Bodenrichtwertgrundstück erkennbar sind.

Unser Prüfungsablauf

1

Kostenloser Schnellcheck

Sie übermitteln Grundsteuerwertbescheid, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert sowie Flurstück bzw. Adresse. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Reduzierung grundsätzlich möglich erscheint.

2

Fachliche Vorprüfung

Vor der Gutachtenerstellung analysieren wir die tatsächlichen Grundstücksmerkmale sowie die Erfolgsaussichten eines Nachweises nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW. Dabei erhalten Sie eine realistische Einschätzung:

  • hohe Erfolgsaussicht
  • Grenzfall
  • wirtschaftlich nicht sinnvoll
3

Gutachten mit Sicherheitsregelung

Sollte ein durch uns erstelltes Gutachten trotz vollständiger und korrekter Unterlagen vom Finanzamt zunächst nicht berücksichtigt werden, erfolgt eine kostenfreie fachliche Nachbearbeitung bzw. Ergänzung. Sollte auch nach der Nachbearbeitung keine Berücksichtigung erfolgen, erstatten wir das Honorar zurück.

Unser Ziel ist nicht die Erstellung möglichst vieler Gutachten, sondern eine nachvollziehbare, prüffähige und an den Anforderungen des Merkblatts ausgerichtete Bewertung tatsächlich überhöhter Grundsteuerwerte in Baden-Württemberg.

Wissen & Aktuelles

Aktuelles zur Grundsteuer in Baden-Württemberg

Alle Artikel im Grundsteuer-Ratgeber
EIPOSCERT – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, DAkkS-Reg.-Nr. D-ZP-18667-01-00, DIN EN ISO/IEC 17024, Paul Pletsch MBA, Zertifizierungs-Nr. ZWE-W-013
Zertifiziert. Erfahren. Vertrauenswürdig.

Eine geprüfte Qualifikation – nachweisbar und anerkannt

Als personenzertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOSCERT, DIN EN ISO/IEC 17024, DAkkS-Reg.-Nr. D-ZP-18667-01-00) erfülle ich genau die Anforderungen, die das Merkblatt der Oberfinanzdirektion Karlsruhe an ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW stellt.

Zertifizierungs-Nr. ZWE-W-013 · Marktwertermittlung Standardimmobilien – Wohnen
Über 20 Jahre Immobilienerfahrung, davon 15 Jahre Bauträger & Projektentwicklung
Im OFD-Merkblatt ausdrücklich als zulässige Stelle gelistet

Mehr zu meiner Person und meinen Leistungen: expecta.de

Der erprobte Weg zu Ihrem Gutachten

In fünf einfachen Schritten

Ein klarer, persönlicher Ablauf – ohne Risiko für Sie. Erst wenn sich ein Gutachten für Sie rechnet, erhalten Sie ein Angebot.

1

Kurzer Rechner & Erstberatung

Sie nutzen den kostenlosen Grundsteuer-Check und schildern mir Ihren Fall. Ich berate Sie persönlich und ehrlich – auch dann, wenn sich ein Gutachten für Sie nicht lohnt.

2

Angebot mit Festpreisgarantie

Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie von mir ein unverbindliches Angebot mit Festpreisgarantie – keine versteckten Kosten, mögliche Rückfragen klären wir kurz vorab.

3

Termin vor Ort

Vor Ort begutachte ich Ihre Immobilie und Ihr Grundstück persönlich und erfasse alle relevanten Informationen für das Gutachten – keine Fernbewertung.

4

Ihr Gutachten

Sobald alle Unterlagen vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat, erstelle ich Ihr qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW – meist innerhalb von 4–6 Wochen.

5

Zusatzhilfe & weitere Begleitung

Nach Fertigstellung begleite ich Sie mit meiner Erfahrung weiter – bei Rückfragen des Finanzamts und bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.

Paul Pletsch – Sachverständiger für Immobilienbewertung
EIPOSCERT – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, DAkkS D-ZP-18667-01-00, DIN EN ISO/IEC 17024 DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Über mich
Warum ich Bodenrichtwerte hinterfrage – seit über 20 Jahren
Paul Pletsch · Sachverständiger für Immobilienbewertung · expecta GmbH

Bodenrichtwerte sind pauschale Durchschnittswerte für eine ganze Zone. Ihr Grundstück aber ist individuell – mit eigenem Zuschnitt, eigener Lage, eigener Bebaubarkeit. Genau hier setze ich an: Ich prüfe, ob ein niedrigerer Bodenwert fachlich nachweisbar ist – und ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Seit über 20 Jahren arbeite ich in der Immobilienbranche, davon mehr als 10 Jahre als Bauträger und Projektentwickler. Meine Ausbildung begann im Handwerk und führte über das Bauingenieurstudium bis in die Projektentwicklung und Grundstücksbewertung. In dieser Zeit haben wir täglich Grundstücke und Projektentwicklungen kalkuliert und geprüft, ob Bodenrichtwerte tatsächlich zur realen Nutzbarkeit eines Grundstücks passen.

Denn entscheidend sind in der Praxis nicht pauschale Durchschnittswerte, sondern die tatsächliche Bebaubarkeit, die Vorgaben des Bebauungsplans, Grundstückszuschnitte und die wirtschaftliche Nutzbarkeit.

Auch heute überprüfen wir im Rahmen von Grundstücksbewertungen für Erbschaften und Schenkungen regelmäßig Bodenrichtwerte, da die Abweichungen zwischen amtlichem Richtwert und tatsächlichem Grundstückswert in vielen Fällen erheblich sind.

Genau aus dieser langjährigen Praxis entstand unsere heutige Expertise in der individuellen Grundstücksbewertung – nachvollziehbar dokumentiert und belastbar.

„Bodenrichtwerte bewerten Zonen. Wir bewerten Ihr Grundstück – besonders dann, wenn Lage, Zuschnitt oder Bebaubarkeit vom Durchschnitt abweichen."
20+ Jahre Immobilienbranche Gelernter Zimmerer Bauingenieur (B.Eng./M.Eng.) MBA International Real Estate Personenzertifiziert · EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 expecta GmbH

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