Grundsteuer Stuttgart · § 38 Abs. 4 LGrStG
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Grundsteuer in Baden-Württemberg: Berechnung, Hebesätze und wie Sie zu viel gezahlte Steuer vermeiden

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Berechnung mit dem Bodenrichtwert zum 01.01.2022, Hebesätze der großen Städte mit Quellen und wie Sie eine zu hohe Grundsteuer senken.

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Paul Pletsch – Sachverständiger für Immobilienbewertung, expecta GmbH
Paul Pletsch
Sachverständiger für Immobilienbewertung · expecta GmbH
EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024
20 J. Immobilienerfahrung · § 38 Abs. 4 LGrStG BW
Personenzertifizierter SachverständigerEIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · DAkkS D-ZP-18667-01-00
Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW
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Seit 2025 gilt in Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuermodell: das modifizierte Bodenwertmodell nach dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG). Für die Grundsteuer B zählen allein Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zum 01.01.2022, das Gebäude spielt keine Rolle. Hier sehen Sie, wie sich Ihre Grundsteuer berechnet, welche Hebesätze in den großen Städten gelten und wo Sie ansetzen können, wenn der Wert zu hoch ist.

Zahlen Sie zu viel Grundsteuer?

Prüfen Sie es in 2 Minuten mit dem kostenlosen 30-%-Check, oder sprechen Sie direkt mit Paul Pletsch: +49 (0) 89 470 788 80, werktags 9–18 Uhr. Unser Versprechen: Keine 30 %, keine Rechnung.

So wird die Grundsteuer berechnet

  1. Grundsteuerwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zum 01.01.2022 (§ 38 Abs. 1 LGrStG), festgestellt vom Finanzamt.
  2. Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl. Sie beträgt 1,3 ‰ und ermäßigt sich für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke um 30 % auf 0,91 ‰ (§ 40 LGrStG).
  3. Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde, festgesetzt von der Stadt im Grundsteuerbescheid.

Kurzformel für Wohngrundstücke: Fläche × Bodenrichtwert × 0,91 ‰ × Hebesatz. Beispiel mit angenommenen Werten: 600 m² × 700 €/m² ergibt 420.000 € Grundsteuerwert, einen Messbetrag von rund 382 € und bei 350 % Hebesatz rund 1.340 € Grundsteuer im Jahr.

Grundsteuer A, B und C

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke, also Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke und unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer C ist ein erhöhter Hebesatz, den Gemeinden für baureife, unbebaute Grundstücke festlegen können.

Hebesätze der großen Städte

Der Hebesatz wird vom Gemeinderat beschlossen und unterscheidet sich stark. Bei gleichem Grundsteuerwert zahlen Sie in Ulm mehr als doppelt so viel wie in Stuttgart.

StadtHebesatz Grundsteuer BStand und Quelle
Stuttgart160 %2026 und 2027, Haushaltssatzung 2026/2027
Karlsruhe270 %2026 und 2027, Haushaltssatzung 2026/2027
Mannheim365 %2025 und 2026, Hebesatzsatzung vom 24.10.2024
Freiburg235 %seit 2025, gilt bis zu einem neuen Beschluss (Grundsteuer-FAQ der Stadt)
Heidelberg185 %Stand 2025, Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2024
Heilbronn345 %Stand 2025, Satzung vom 11.11.2024
Ulm390 %Stand 2025, Haushaltssatzung 2025
Ludwigsburg262 %2026, Haushaltsplan 2026; über die Erhöhung für 2027 berät der Gemeinderat am 21.10.2026
Reutlingen320 %seit 2025, Satzung vom 17.12.2024
Pforzheim348 %seit 2025, Stadt Pforzheim
Esslingen280 %seit 2026, Hebesatzsatzung vom 15.12.2025 (2025: 245 %)
Tübingen350 %seit 2025, Bekanntmachung vom 30.01.2026
Baden-Baden345 %seit 2025, Hebesatzsatzung vom 23.06.2025 (IHK Karlsruhe, Stand Mai 2026)

Recherchestand 17.10.2026 nach Satzungen und Veröffentlichungen der Städte. „Stand 2025“ heißt: Eine eigene Veröffentlichung der Stadt für 2026 haben wir nicht gefunden. Verbindlich ist der Hebesatz in Ihrem aktuellen Grundsteuerbescheid.

Welcher Bodenrichtwert zählt

Maßgeblich ist der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2022. Er gilt pauschal für alle Flächen derselben Zone, ohne Anpassung an Größe, Tiefe, Zuschnitt oder Lage Ihres Grundstücks. Neuere Bodenrichtwerte spielen für Ihre Grundsteuer keine Rolle. Wie Sie Ihren Wert finden: Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Baden-Württemberg.

Was Sie gegen eine zu hohe Grundsteuer tun können

Gegen den Hebesatz gibt es keinen Einspruch. Ansetzen lässt sich nur am Grundsteuerwert. Liegt der tatsächliche Wert Ihres Grund und Bodens mehr als 30 % unter dem pauschalen Wert, können Sie ihn mit einem qualifizierten Gutachten nach der Öffnungsklausel § 38 Abs. 4 LGrStG nachweisen. Gute Chancen haben Grundstücke, die mindestens drei- bis viermal so groß sind wie die Wohnfläche, vor allem in Zonen mit hohem Bodenrichtwert.

Häufige Fragen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Baden-Württemberg?
Für Wohngrundstücke vereinfacht: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zum 01.01.2022 × 0,91 ‰ × Hebesatz Ihrer Gemeinde. Bei nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken beträgt die Steuermesszahl 1,3 ‰.
Was ist die Grundsteuer B?
Die Grundsteuer für alle Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, also für Wohnhäuser, Wohnungen, Geschäftsgrundstücke und unbebaute Grundstücke.
Spielt das Gebäude eine Rolle?
Für die Grundsteuer B nicht. Bewertet wird nur der Grund und Boden. Wohnfläche, Baujahr und Zustand des Gebäudes fließen nicht in den Grundsteuerwert ein.
Kann ich meine Grundsteuer senken?
Ja, wenn der tatsächliche Wert Ihres Grund und Bodens mehr als 30 % unter dem pauschalen Grundsteuerwert liegt. Den Nachweis führen Sie mit einem qualifizierten Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG. Ausführlich: Grundsteuer-Gutachten
Zahlen Sie zu viel Grundsteuer?

Prüfen Sie es in 2 Minuten mit dem kostenlosen 30-%-Check, oder sprechen Sie direkt mit Paul Pletsch: +49 (0) 89 470 788 80, werktags 9–18 Uhr. Unser Versprechen: Keine 30 %, keine Rechnung.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Verwaltungspraxis und Ihr konkreter Bescheid.