Baden-Baden ist geprägt von genau den Grundstücken, bei denen Zonenwerte am häufigsten danebenliegen: große, parkartige Villengrundstücke am Annaberg oder um die Lichtentaler Allee, Schwarzwald-Hanglagen in Ebersteinburg und Geroldsau, Rebland-Lagen in Varnhalt, Steinbach und Neuweier. Trotzdem bewertet die Grundsteuer sie pauschal: Fläche mal Zonenwert. Bei einem Hebesatz von 345 % wird jede Überbewertung teuer.
Stand: August 2026 · Rechtslage nach dem BFH-Urteil vom 20.05.2026
Unser Versprechen: Keine 30 %, keine Rechnung. · Werktags 9–18 Uhr · Personenzertifiziert EIPOSCERT · DIN EN ISO/IEC 17024 · Der Check ersetzt kein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.
Liegt der tatsächliche Bodenwert mehr als 30 % unter dem Ansatz, senkt ein qualifiziertes Gutachten (§ 38 Abs. 4 LGrStG) Ihre Grundsteuer, jedes Jahr bis Ende 2030.
Bodenrichtwert-Niveaus nach Wohnlage:
| Wohnlage | Bodenrichtwert-Niveau |
|---|---|
| Exklusive Lage: Villen, Lichtentaler Allee, Halbhöhe | rund 770 bis 960 €/m² |
| Sehr gute Lage: zentrumsnah, Ein- und Zweifamilienhäuser | rund 500 bis 790 €/m² |
| Gute Lage: Innenstadtbereich und Stadtteile | rund 360 bis 480 €/m² |
| Mittlere Lage: Stadtzentrum und Stadtteile | rund 300 bis 480 €/m² |
| Einfache Lage: Verkehrsknoten, alte Ortskerne | rund 220 bis 350 €/m² |
| Mäßige Lage: Hauptverkehrsstraßen, naturnahe Stadtteile | rund 170 bis 280 €/m² |
Mehr dazu: Bodenrichtwert Baden-Baden: welcher Wert für die Grundsteuer zählt.
Gerundete Orientierungswerte aus unserer Auswertung amtlicher Marktdaten und eigener Markterfahrung. Maßgeblich ist der Wert zum 01.01.2022. Ihren maßgeblichen Zonenwert zeigt die BORIS-BW-Auskunft adressgenau und kostenlos.
Zwischen Ende 2020 und Anfang 2023 stiegen die Bodenrichtwerte für Wohnen in Baden-Baden um rund 10 %. Gleichzeitig werden nur rund 30 Bauplätze für Ein- und Zweifamilienhäuser im Jahr verkauft; der tatsächliche Bodenwert bebauter Grundstücke wird deshalb aus Hausverkäufen sachverständig abgeleitet.
Für die Grundsteuer wird der Bodenrichtwert pauschal auf alle Flächen angesetzt, die in derselben Bodenrichtwertzone liegen, ohne Anpassung an Größe, Tiefe oder Zuschnitt Ihres Grundstücks. Das hat der Bundesfinanzhof 2026 ausdrücklich bestätigt (II R 26/24). Nur wo der Gutachterausschuss für Teilflächen eigene Zonen gebildet hat, etwa für private Grünflächen oder den Außenbereich, gilt dort deren Wert. Am Markt zahlt dagegen niemand für Mehrflächen und Hinterland den vollen Zonenwert.
In Baden-Baden zahlt der Markt für Gartenflächen am Haus, die über das übliche Maß hinausgehen, nach unserer Auswertung amtlicher Marktdaten nur rund 10 bis 30 % des angrenzenden Wohnbau-Bodenwerts. Bei den großen Villen- und Parkgrundstücken der Stadt ist das ein erheblicher Hebel, ebenso bei Hanglagen und Grundstücken mit Rebland-Anteil.
Bei übergroßen und tiefen Grundstücken weicht der tatsächliche Bodenwert deshalb regelmäßig vom Zonenwert ab. Nachweisen lässt sich das nur mit einem Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG, und die Hürde ist hoch: Im vom BFH entschiedenen Fall ergab die Hinterland-Regel des Gutachterausschusses allein rund 24 % Abweichung, also zu wenig. Kommen weitere Merkmale wie geringe Bebaubarkeit, Zuschnitt, Hanglage oder Lärm hinzu, ist die 30-%-Schwelle realistisch erreichbar. Ob das bei Ihnen zutrifft, zeigt der kostenlose 30-%-Check.
Je höher der Bodenrichtwert Ihrer Zone und je größer das Grundstück im Verhältnis zur Wohnfläche, desto eher ist die 30-%-Grenze erreicht. Faustwerte bei 150 m² Wohnfläche (mittlere Lage): Zonenwert 1.100 €/m² → ab ca. 1.114 m² Grundstück · 1.500 €/m² → ab ca. 817 m² · 2.000 €/m² → ab ca. 612 m² · 2.800 €/m² → ab ca. 437 m². Die individuelle Einschätzung liefert der kostenlose 30-%-Check.
Grundstück 1.200 m², angenommener Zonenwert 800 €/m² → Grundsteuerwert 960.000 € → Grundsteuer heute rund 3.010 €/Jahr (Hebesatz 345 %). Nach Nachweis von −35 %: rund 1.960 €/Jahr, Ersparnis rund 1.050 € jedes Jahr, bis Ende 2030 über 4.200 €.
Vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenem Zonenwert zur Veranschaulichung — Ihr tatsächlicher Bodenrichtwert steht in BORIS-BW. Keine Zusage einer bestimmten Einsparung; maßgeblich ist die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG. Ersparnis-Hochrechnung konservativ ab dem Folgejahr der Antragstellung bis Ende 2030.
Sie benötigen den Grundsteuer-Check für eine andere Stadt? Zum allgemeinen 30-%-Check für ganz Baden-Württemberg →
Bodenrichtwerte bewerten Zonen – dieser Check betrachtet Ihr konkretes Grundstück. Beschreiben Sie es so, wie es heute bebaut und genutzt wird. Das dauert keine zwei Minuten.
Wir rechnen mit dem aktuellen Hebesatz Ihrer Stadt.
Der Check gilt für freistehende Einfamilienhäuser.
Die angegebenen Prozentwerte entsprechen dem jeweiligen kommunalen Hebesatz (Stand 2025).
Ihre ehrliche Einschätzung reicht — es geht um eine erste Orientierung.
Dach und Geschosse beeinflussen die angesetzte Wohnfläche. Wählen Sie Ihr Haus so, wie es heute gebaut ist.
Bitte wählen Sie zuerst oben die Dachart – dann erscheinen hier die passenden Geschoss-Varianten.
Die Grundstücksfläche steht in Ihrem Grundsteuerwertbescheid oder Kaufvertrag, die Wohnfläche im Energieausweis oder Kaufvertrag.
Im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
Im Energieausweis, Grundriss oder Kaufvertrag.
Den Wert zum Stichtag 01.01.2022 finden Sie kostenlos unter BORIS-BW: Adresse eingeben → Wert der Zone ablesen. Er steht auch in Ihrem Grundsteuerbescheid.
Stand 2025 · Angaben ohne Gewähr
In Baden-Baden werden nur wenige unbebaute Grundstücke verkauft — die meisten Verkäufe betreffen bebaute Häuser. Deshalb leiten wir den tatsächlichen Bodenwert nach dem Vergleichswertprinzip der ImmoWertV ab und ergänzen es um eine deduktive Marktanalyse (§ 40 Abs. 3 ImmoWertV): Wir werten tatsächlich bezahlte Kaufpreise bebauter Grundstücke im Teilmarkt aus und rechnen den Gebäudeanteil sachverständig heraus. Methodisch ist das dasselbe Vorgehen, mit dem der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte selbst herleitet.
Nicht jedes Grundstück erreicht die gesetzliche 30-%-Grenze. Deshalb prüfen wir Ihren Fall vorab und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnt. Kostenlos, unverbindlich, mit persönlicher Einschätzung durch zertifizierte Sachverständige.
Jetzt kostenlosen 30-%-Check startenAlle Beispiele basieren auf realen, anonymisierten Fällen aus Baden-Württemberg.
Anonymisierte, vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung der Bandbreite – keine Zusage einer bestimmten Einsparung. Jedes Grundstück wird individuell und ergebnisoffen geprüft. Maßgeblich ist stets die Einzelfallbewertung nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW.
Nicht jedes Grundstück eignet sich für einen erfolgreichen Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts. Deshalb prüfen wir jeden Fall vorab kostenlos und unverbindlich auf eine realistische und fachlich belastbare Erfolgsaussicht. Wir übernehmen ausschließlich Fälle, bei denen aufgrund der tatsächlichen Grundstücksmerkmale – beispielsweise eingeschränkter Bebaubarkeit, Hanglage, atypischem Zuschnitt oder sonstiger wertrelevanter Besonderheiten – nachvollziehbare Abweichungen vom typisierten Bodenrichtwertgrundstück erkennbar sind.
Sie übermitteln Grundsteuerwertbescheid, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert sowie Flurstück bzw. Adresse. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Reduzierung grundsätzlich möglich erscheint.
Vor der Gutachtenerstellung analysieren wir die tatsächlichen Grundstücksmerkmale sowie die Erfolgsaussichten eines Nachweises nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW. Dabei erhalten Sie eine realistische Einschätzung:
Sollte ein durch uns erstelltes Gutachten trotz vollständiger und korrekter Unterlagen vom Finanzamt zunächst nicht berücksichtigt werden, erfolgt eine kostenfreie fachliche Nachbearbeitung bzw. Ergänzung. Sollte auch nach der Nachbearbeitung keine Berücksichtigung erfolgen, erstatten wir das Honorar zurück.
Unser Ziel ist nicht die Erstellung möglichst vieler Gutachten, sondern eine nachvollziehbare, prüffähige und an den Anforderungen des Merkblatts ausgerichtete Bewertung tatsächlich überhöhter Grundsteuerwerte in Baden-Württemberg.
Als personenzertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOSCERT, DIN EN ISO/IEC 17024, DAkkS-Reg.-Nr. D-ZP-18667-01-00) erfülle ich genau die Anforderungen, die das Merkblatt der Oberfinanzdirektion Karlsruhe an ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW stellt.
Mehr zu meiner Person und meinen Leistungen: expecta.de
Ein klarer, persönlicher Ablauf – ohne Risiko für Sie. Erst wenn sich ein Gutachten für Sie rechnet, erhalten Sie ein Angebot.
Sie nutzen den kostenlosen Grundsteuer-Check und schildern mir Ihren Fall. Ich berate Sie persönlich und ehrlich – auch dann, wenn sich ein Gutachten für Sie nicht lohnt.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie von mir ein unverbindliches Angebot mit Festpreisgarantie – keine versteckten Kosten, mögliche Rückfragen klären wir kurz vorab.
Vor Ort begutachte ich Ihre Immobilie und Ihr Grundstück persönlich und erfasse alle relevanten Informationen für das Gutachten – keine Fernbewertung.
Sobald alle Unterlagen vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat, erstelle ich Ihr qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW – meist innerhalb von 4–6 Wochen.
Nach Fertigstellung begleite ich Sie mit meiner Erfahrung weiter – bei Rückfragen des Finanzamts und bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.
Bodenrichtwerte sind pauschale Durchschnittswerte für eine ganze Zone. Ihr Grundstück aber ist individuell – mit eigenem Zuschnitt, eigener Lage, eigener Bebaubarkeit. Genau hier setze ich an: Ich prüfe, ob ein niedrigerer Bodenwert fachlich nachweisbar ist – und ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.
Seit über 20 Jahren arbeite ich in der Immobilienbranche, davon mehr als 10 Jahre als Bauträger und Projektentwickler. Meine Ausbildung begann im Handwerk und führte über das Bauingenieurstudium bis in die Projektentwicklung und Grundstücksbewertung. In dieser Zeit haben wir täglich Grundstücke und Projektentwicklungen kalkuliert und geprüft, ob Bodenrichtwerte tatsächlich zur realen Nutzbarkeit eines Grundstücks passen.
Denn entscheidend sind in der Praxis nicht pauschale Durchschnittswerte, sondern die tatsächliche Bebaubarkeit, die Vorgaben des Bebauungsplans, Grundstückszuschnitte und die wirtschaftliche Nutzbarkeit.
Auch heute überprüfen wir im Rahmen von Grundstücksbewertungen für Erbschaften und Schenkungen regelmäßig Bodenrichtwerte, da die Abweichungen zwischen amtlichem Richtwert und tatsächlichem Grundstückswert in vielen Fällen erheblich sind.
Genau aus dieser langjährigen Praxis entstand unsere heutige Expertise in der individuellen Grundstücksbewertung – nachvollziehbar dokumentiert und belastbar.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.
–
Wir senden es Ihnen als PDF — kostenlos und ohne Verpflichtung.