Grundsteuer Reutlingen
Bereich

Zahlen Sie in Rommelsbach, Sickenhausen, Degerschlacht, Sondelfingen (Reutlingen) zu viel Grundsteuer?

Kurz gesagt: Dieser Bereich umfasst Rommelsbach, Sickenhausen, Degerschlacht und Sondelfingen. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen reichen hier zum 01.01.2022 (je Bezirk ausgewählte Referenzzonen) von rund 420 bis 530 €/m². Je größer die Spanne innerhalb eines Bereichs, desto häufiger passt das typische Zonengrundstück nicht zu Ihrem Grundstück.

Bodenrichtwerte im Bereich Rommelsbach, Sickenhausen, Degerschlacht, Sondelfingen

Nach unserer Auswertung amtlicher Marktdaten liegen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen hier zum 01.01.2022 (je Bezirk ausgewählte Referenzzonen) in folgenden Größenordnungen:

LageBodenrichtwert
Rommelsbach, Wittumrund 530 €/m²
Sickenhausen, Weilwegrund 460 €/m²
Sondelfingen, Spitzäckerweg/Rosnetstraßerund 450 €/m²
Degerschlacht, Schießeckrund 420 €/m²

Gerundete Orientierungswerte aus unserer Auswertung amtlicher Marktdaten und eigener Markterfahrung. Maßgeblich ist Ihr Zonenwert zum 01.01.2022 in der BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft.

Passt der Zonenwert zu Ihrem Grundstück? Prüfen Sie in 2 Minuten kostenlos, ob sich ein Gutachten lohnt.
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Wo der Zonenwert hier nicht passt

  • Rommelsbach erreicht mit rund 530 €/m² den höchsten Referenzwert außerhalb der Kernstadt; zum 01.01.2022 stieg er von rund 480 €/m².
  • Auch in Sickenhausen (rund 460 €/m²) und Sondelfingen (rund 450 €/m²) stiegen die Werte zum Stichtag deutlich.

Der Hebel: große Grundstücke und Mehrflächen

In Reutlingen bezieht sich jeder Bodenrichtwert auf ein Richtwertgrundstück mit typischer Tiefe, Breite und Fläche der Zone. Flächen darüber hinaus, die für die Bebauung nicht gebraucht werden, setzt der Gutachterausschuss bei der Verkehrswertermittlung in der Regel nur als Gartenland mit rund 10 % des Bodenrichtwerts an. Für die Grundsteuer zählen sie innerhalb der Zone voll.

Für die Grundsteuer wird der Bodenrichtwert pauschal auf alle Flächen derselben Zone angesetzt, ohne Anpassung an Größe, Tiefe oder Zuschnitt. Bei übergroßen, tiefen oder schwach bebaubaren Grundstücken weicht der tatsächliche Bodenwert deshalb regelmäßig vom Zonenwert ab. Kommen weitere Merkmale wie Hanglage, Lärm oder ein ungünstiger Zuschnitt hinzu, ist die Schwelle von mehr als 30 % realistisch erreichbar.

Was das BFH-Urteil vom 20.05.2026 bedeutet

Der Bundesfinanzhof hat das baden-württembergische Bodenwertmodell bestätigt (II R 26/24, II R 27/24). Individuelle Merkmale wie Tiefe, Lärm oder Lage spielen im Grundsteuerwert keine Rolle. Abweichungen lassen sich nur über den Nachweis eines um mehr als 30 % niedrigeren tatsächlichen Bodenwerts geltend machen, und das Gutachten muss rechtzeitig vorliegen. Mehr dazu im Beitrag BFH-Urteil zum Bodenwertmodell.

Häufige Fragen

Welcher Bodenrichtwert gilt für meine Grundsteuer? Maßgeblich ist der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum Grundsteuer-Stichtag 01.01.2022. Sie finden ihn adressgenau und kostenlos in der BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft. Spätere Bodenrichtwerte spielen für Ihren Grundsteuerwert keine Rolle.

Mein Grundstück ist größer oder tiefer als üblich. Wird das berücksichtigt? Im Grundsteuerwert nicht, solange die Fläche in derselben Zone liegt: Der Bodenrichtwert wird pauschal auf die ganze Fläche angesetzt. Nur wo der Gutachterausschuss eigene Zonen, etwa für Gärten oder den Außenbereich, gebildet hat, gilt dort deren Wert. Die Differenz zum tatsächlichen Wert kann ein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG nachweisen.

Kann ich gegen den Bodenrichtwert Einspruch einlegen? Nicht mit Aussicht auf Erfolg. Der Bundesfinanzhof hat am 20.05.2026 bestätigt, dass der Bodenrichtwert pauschal auf alle Grundstücke der Zone angewendet wird. Ein niedrigerer Wert lässt sich nur über ein qualifiziertes Gutachten nachweisen, wenn der tatsächliche Bodenwert mehr als 30 % darunter liegt.

Wie finde ich heraus, ob sich ein Gutachten lohnt? Mit dem kostenlosen 30-%-Check: Sie geben Lage, Gebäude, Flächen und den Bodenrichtwert ein und sehen in zwei Minuten, ob die 30-%-Schwelle erreichbar ist. Bei Grenzfällen sehen wir uns Ihr Grundstück kostenlos an.

Weitere Bereiche in Reutlingen: Kernstadt · Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt · Betzingen, Ohmenhausen & Gönningen · Übersicht Grundsteuer Reutlingen

Hinweis: Diese Seite gibt den Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage zum Veröffentlichungszeitpunkt wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Paul Pletsch, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Paul Pletsch
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) · expecta GmbH

Erstellt qualifizierte Bodenwertgutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG in Baden-Württemberg – gelistet als qualifizierte Stelle nach dem Merkblatt der Finanzverwaltung. Mehr über mich

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