Kurz gesagt: Für Ihre Grundsteuer in Reutlingen zählt der Bodenrichtwert zum 01.01.2022. Seither sind die Werte gleich geblieben oder leicht gesunken; der Stichtag liegt damit auf dem Höchststand.
Welcher Stichtag gilt
Für die Grundsteuer ist allein der Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 maßgeblich. Die Gutachterausschüsse ermitteln Bodenrichtwerte regelmäßig neu; die aktuelle Bodenrichtwertkarte zeigt deshalb meist einen späteren Stichtag. Wer nach „Bodenrichtwert Reutlingen 2026“ sucht, findet in der Regel nicht den Wert, der für den Grundsteuerbescheid zählt.
Wo Sie Ihren Bodenrichtwert finden
Den maßgeblichen Wert zeigt die kostenlose BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft adressgenau. Wählen Sie dort die Grundsteuer-Auskunft zum 01.01.2022.
Welches Niveau die Bodenrichtwerte in Reutlingen haben
Nach unserer Auswertung amtlicher Marktdaten liegen typische Wohnbauzonen zum 01.01.2022 etwa so:
| Bereich | Bodenrichtwert 01.01.2022 |
|---|---|
| Kernstadt | rund 500 bis 750 €/m² |
| Rommelsbach, Sickenhausen, Sondelfingen, Degerschlacht | rund 420 bis 530 €/m² |
| Betzingen, Ohmenhausen, Gönningen, Bronnweiler | rund 300 bis 500 €/m² |
| Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt, Reicheneck | rund 340 bis 410 €/m² |
Was der Bodenrichtwert nicht berücksichtigt
Jeder Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Richtwertgrundstück mit typischer Tiefe, Breite und Fläche. Flächen darüber hinaus setzt der Gutachterausschuss bei der Verkehrswertermittlung in der Regel nur als Gartenland mit rund 10 % an. Für die Grundsteuer zählen sie innerhalb der Zone voll.
Warum nur das Gutachten hilft
Der Bundesfinanzhof hat am 20.05.2026 bestätigt, dass das baden-württembergische Bodenwertmodell verfassungsgemäß ist und der Bodenrichtwert pauschal auf alle Grundstücke einer Zone angewendet wird (II R 26/24, II R 27/24). Tiefe, Zuschnitt, Lärm oder Lage spielen im Grundsteuerwert keine Rolle. Individuelle Abweichungen lassen sich nur über den Nachweis eines um mehr als 30 % niedrigeren tatsächlichen Bodenwerts nach § 38 Abs. 4 LGrStG geltend machen, und das Gutachten muss rechtzeitig vorliegen. Mehr dazu im Beitrag BFH-Urteil zum Bodenwertmodell.
Ausführlich nach Bereichen: Grundsteuer Reutlingen.
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Reutlingen
Welcher Bodenrichtwert gilt in Reutlingen für die Grundsteuer? Maßgeblich ist der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum 01.01.2022. Sie finden ihn adressgenau in der Grundsteuer-Auskunft von BORIS-BW. Neuere Bodenrichtwerte, etwa zum 01.01.2024 oder später, spielen für Ihren Grundsteuerwert keine Rolle.
Warum zeigt die Bodenrichtwertkarte einen anderen Wert als mein Bescheid? Die allgemeine Bodenrichtwertkarte zeigt in der Regel einen neueren Stichtag. Für die Grundsteuer zählt nur der Wert zum 01.01.2022, den die Grundsteuer-Auskunft von BORIS-BW anzeigt.
Kann ich gegen den Bodenrichtwert selbst vorgehen? Nein. Der Bundesfinanzhof hat am 20.05.2026 bestätigt, dass der Bodenrichtwert pauschal auf alle Grundstücke der Zone angewendet wird. Ein niedrigerer Wert lässt sich nur mit einem qualifizierten Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG nachweisen, wenn der tatsächliche Bodenwert mehr als 30 % darunter liegt.
Ab wann lohnt sich ein Gutachten in Reutlingen? Wenn Ihr Grundstück deutlich vom Richtwertgrundstück abweicht, etwa übergroß, tief, am Hang, nur eingeschränkt bebaubar oder lärmbelastet. Ob die 30-%-Schwelle erreichbar ist, zeigt der kostenlose 30-%-Check in zwei Minuten.
Lohnt sich ein Gutachten? Die Faustformel für Reutlingen
Teilen Sie den Bodenwert aus Ihrem Grundsteuerwertbescheid (Bodenrichtwert × Grundstücksfläche) durch Ihre Wohnfläche. Liegt das Ergebnis über rund 2.900 € je m² Wohnfläche, ist die 30-%-Schwelle oft erreichbar. Bei einem Grundstück, das dreimal so groß ist wie die Wohnfläche, entspricht das einem Bodenrichtwert ab rund 970 €/m², beim Vierfachen ab rund 720 €/m². Gute Chancen haben vor allem Grundstücke, die in den 1960er bis 1980er Jahren großzügig bebaut wurden.
Richtwert für mittlere Wohnlagen, abgeleitet aus unserer Marktauswertung. Je nach Haustyp und Lage kann die Schwelle deutlich abweichen. Die Faustformel ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Hinweis: Diese Seite gibt den Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage zum Veröffentlichungszeitpunkt wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Werte sind gerundete Orientierungswerte aus unserer Auswertung amtlicher Marktdaten und eigener Markterfahrung.