Grundsteuer Ludwigsburg
Bereich

Zahlen Sie in Weststadt, Pflugfelden und Eglosheim (Ludwigsburg) zu viel Grundsteuer?

Kurz gesagt: Dieser Bereich umfasst Weststadt, Pflugfelden und Eglosheim. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen reichen hier zum Grundsteuer-Stichtag (Stand 31.12.2021, gültig ab 01.01.2022) von rund 550 bis 950 €/m². Je größer die Spanne innerhalb eines Bereichs, desto häufiger passt das typische Zonengrundstück nicht zu Ihrem Grundstück.

Bodenrichtwerte im Bereich Weststadt, Pflugfelden und Eglosheim

Nach unserer Auswertung amtlicher Marktdaten liegen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen hier zum Grundsteuer-Stichtag (Stand 31.12.2021, gültig ab 01.01.2022) in folgenden Größenordnungen:

LageBodenrichtwert
Weststadt, typische Grundstücke 323 bis 389 m²rund 765 bis 950 €/m²
Pflugfelden, typische Grundstücke 290 bis 710 m²rund 750 bis 900 €/m²
Eglosheim, typische Grundstücke 305 bis 570 m²rund 550 bis 725 €/m²

Gerundete Orientierungswerte aus unserer Auswertung amtlicher Marktdaten und eigener Markterfahrung. Maßgeblich ist Ihr Zonenwert zum 01.01.2022 in der BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft.

Passt der Zonenwert zu Ihrem Grundstück? Prüfen Sie in 2 Minuten kostenlos, ob sich ein Gutachten lohnt.
30-%-Check für Ludwigsburg

Wo der Zonenwert hier nicht passt

  • Eglosheim gehört mit rund 550 €/m² in einer Zone zu den niedrigsten Wohnbauwerten der Stadt.
  • In Pflugfelden unterscheiden sich die typischen Grundstücksgrößen der Zonen stark, von rund 290 m² bis rund 710 m².
  • Die Weststadt ist von Gewerbe- und Mischgebieten durchzogen; Wohngrundstücke in deren Nachbarschaft bildet der Zonenwert nicht gesondert ab.

Der Hebel: große Grundstücke und Mehrflächen

In Ludwigsburg beziehen sich die Bodenrichtwerte auf Zonen mit sehr unterschiedlichen typischen Grundstücksgrößen, von rund 250 m² in der Innenstadt bis über 1.100 m² in der Nordstadt. Veröffentlichte Umrechnungskoeffizienten für die Grundstücksgröße gibt es nicht, und von einer GFZ-Umrechnung rät der Gutachterausschuss ab. Wer ein deutlich größeres oder schwächer bebaubares Grundstück hat als in seiner Zone üblich, zahlt Grundsteuer auf Fläche, die am Markt pro Quadratmeter weniger erzielt. Wie viel, muss im Einzelfall sachverständig hergeleitet werden.

Für die Grundsteuer wird der Bodenrichtwert pauschal auf alle Flächen derselben Zone angesetzt, ohne Anpassung an Größe, Tiefe oder Zuschnitt. Bei übergroßen, tiefen oder schwach bebaubaren Grundstücken weicht der tatsächliche Bodenwert deshalb regelmäßig vom Zonenwert ab. Kommen weitere Merkmale wie Hanglage, Lärm oder ein ungünstiger Zuschnitt hinzu, ist die Schwelle von mehr als 30 % realistisch erreichbar.

Was das BFH-Urteil vom 20.05.2026 bedeutet

Der Bundesfinanzhof hat das baden-württembergische Bodenwertmodell bestätigt (II R 26/24, II R 27/24). Individuelle Merkmale wie Tiefe, Lärm oder Lage spielen im Grundsteuerwert keine Rolle. Abweichungen lassen sich nur über den Nachweis eines um mehr als 30 % niedrigeren tatsächlichen Bodenwerts geltend machen, und das Gutachten muss rechtzeitig vorliegen. Mehr dazu im Beitrag BFH-Urteil zum Bodenwertmodell.

Häufige Fragen

Welcher Bodenrichtwert gilt für meine Grundsteuer? Maßgeblich ist der Bodenrichtwert Ihrer Zone zum Grundsteuer-Stichtag 01.01.2022. Sie finden ihn adressgenau und kostenlos in der BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft. Spätere Bodenrichtwerte spielen für Ihren Grundsteuerwert keine Rolle.

Mein Grundstück ist größer oder tiefer als üblich. Wird das berücksichtigt? Im Grundsteuerwert nicht, solange die Fläche in derselben Zone liegt: Der Bodenrichtwert wird pauschal auf die ganze Fläche angesetzt. Nur wo der Gutachterausschuss eigene Zonen, etwa für Gärten oder den Außenbereich, gebildet hat, gilt dort deren Wert. Die Differenz zum tatsächlichen Wert kann ein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG nachweisen.

Kann ich gegen den Bodenrichtwert Einspruch einlegen? Nicht mit Aussicht auf Erfolg. Der Bundesfinanzhof hat am 20.05.2026 bestätigt, dass der Bodenrichtwert pauschal auf alle Grundstücke der Zone angewendet wird. Ein niedrigerer Wert lässt sich nur über ein qualifiziertes Gutachten nachweisen, wenn der tatsächliche Bodenwert mehr als 30 % darunter liegt.

Wie finde ich heraus, ob sich ein Gutachten lohnt? Mit dem kostenlosen 30-%-Check: Sie geben Lage, Gebäude, Flächen und den Bodenrichtwert ein und sehen in zwei Minuten, ob die 30-%-Schwelle erreichbar ist. Bei Grenzfällen sehen wir uns Ihr Grundstück kostenlos an.

Weitere Bereiche in Ludwigsburg: Mitte, Oststadt & Südstadt · Nordstadt, Hoheneck & Neckarweihingen · Oßweil, Poppenweiler & Grünbühl · Übersicht Grundsteuer Ludwigsburg

Hinweis: Diese Seite gibt den Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage zum Veröffentlichungszeitpunkt wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Paul Pletsch, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Paul Pletsch
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) · expecta GmbH

Erstellt qualifizierte Bodenwertgutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG in Baden-Württemberg – gelistet als qualifizierte Stelle nach dem Merkblatt der Finanzverwaltung. Mehr über mich

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