Viele Eigentümer im Bereich Nord – das sind die nördlichen Wohnbezirke Feuerbach, Stammheim, Weilimdorf, Zuffenhausen und Zazenhausen mit ihren gewachsenen Siedlungslagen – zahlen seit der Grundsteuerreform deutlich mehr als früher. Der Grund: Die Grundsteuer in Baden-Württemberg bemisst sich allein nach Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Was auf dem Grundstück steht, spielt keine Rolle – entscheidend ist der Bodenrichtwert zum 01.01.2022.
In nur zwei Minuten prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Grundstück die gesetzliche 30-%-Grenze erreichen könnte:
- spezialisiert auf Grundsteuergutachten in Baden-Württemberg
- zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG – der vom Gesetz vorgesehene Nachweis
- umfangreiche Erfahrung mit Grundsteuergutachten in Stuttgart und Baden-Württemberg
- kostenlose und ehrliche Ersteinschätzung – auch wenn es sich nicht lohnt
Bodenrichtwert-Niveau im Bereich Nord (Stichtag 01.01.2022)
Für freistehende Ein- bis Zweifamilienhaus-Grundstücke (450–650 m², WGFZ 0,6) liegt das durchschnittliche Bodenrichtwert-Niveau bei rund 1.300 €/m²; die einzelnen Zonen streuen von etwa 1.040 bis 1.600 €/m². Ihren maßgeblichen Zonenwert zeigt die BORIS-BW-Grundsteuer-Auskunft adressgenau und kostenlos.
Gutachten lohnt (150 m² Wohnfläche, mittlere Lage): Zonenwert 1.040 €/m² → ab ca. 1179 m² · 1.300 €/m² → ab ca. 943 m² · 1.600 €/m² → ab ca. 766 m²
Zur Logik: Je höher der Zonenwert, desto kleiner die Fläche, ab der sich der Nachweis lohnt – der im Grundsteuerwertbescheid festgestellte Wert wächst mit dem Zonenwert, der tatsächliche Bodenwert Ihres bebauten Grundstücks aber nicht im gleichen Maß.
Schon mit drei Angaben – Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Wohnfläche – können wir meist einschätzen, ob sich ein Gutachten lohnt.
Wie wir den tatsächlichen Bodenwert ermitteln (Vergleichswertverfahren mit deduktiver Marktanalyse)
Warum kann der Bodenwert überhaupt nachgewiesen werden? Weil in Stuttgart nur sehr wenige unbebaute Grundstücke verkauft werden – die meisten Verkäufe betreffen bereits bebaute Häuser. Deshalb wird der tatsächliche Bodenwert aus realen Marktpreisen bebauter Grundstücke sachverständig abgeleitet.
Die Zahlen belegen das: In ganz Stuttgart wurden 2021 nur 177 Bauland-Grundstücke verkauft – bei über 200.000 Grundsteuer-Messbescheiden. Auf die 5 Gemarkungen des Bereich Nords entfielen davon zusammen gerade einmal rund 40. Es gibt schlicht zu wenige Verkäufe unbebauter Grundstücke, um den Bodenwert unmittelbar im Vergleichswertverfahren aus Vergleichspreisen abzulesen. Gehandelt werden fast ausschließlich bebaute Grundstücke.
Deshalb gehen wir – wie in unseren Gutachten – nach dem Vergleichswertprinzip der ImmoWertV vor und ergänzen es um eine deduktive Marktanalyse (§ 40 Abs. 3 ImmoWertV; in der Fachsprache auch residuale Ableitung genannt): Wir werten tatsächlich bezahlte Kaufpreise bebauter Häuser im Teilmarkt aus und rechnen den Gebäudeanteil (marktübliche Herstellungskosten) sachverständig heraus. Was übrig bleibt, ist der am Markt tatsächlich bezahlte Bodenwertanteil – zugleich die Obergrenze dessen, was ein wirtschaftlich handelnder Käufer für den Boden anlegen kann. Konservativ gerechnet, ohne Bauträgermarge. Methodisch ist das übrigens dasselbe Vorgehen, mit dem der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte selbst aus Markt- und Objektdaten herleitet.
Zwei Rechenbeispiele, die jeder Eigentümer kennen sollte
Rechenbeispiel 1: Wenn das zulässige Maß der Bebauung nicht zur Zone passt (WGFZ)
Der Bodenrichtwert gilt für ein ganz bestimmtes Richtwertgrundstück – z. B. freistehende Bebauung mit einer wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) von 0,6. Darf Ihr Grundstück tatsächlich nur deutlich weniger ausnutzen, passt der Zonenwert nicht. Nach den Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses gilt für Stuttgart: WGFZ 0,6 → Koeffizient 0,84, WGFZ 0,3 → Koeffizient 0,69.
Beispiel: Zonenwert 1.500 €/m² (bezogen auf WGFZ 0,6). Ihr Grundstück lässt nur WGFZ 0,3 zu → angemessener Bodenwert ≈ 1.500 × 0,69 ÷ 0,84 ≈ 1.230 €/m², also rund 18 % weniger – allein aus dem Maß der baulichen Nutzung. Im Grundsteuerwertbescheid steht trotzdem der volle Zonenwert. Zusammen mit weiteren Abweichungen (Lage, Zuschnitt, deduktive Marktanalyse) ist die 30-%-Grenze dann schnell erreicht.
Rechenbeispiel 2: Wenn Ihr Grundstück in der schlechteren Wohnlage der Zone liegt
Bodenrichtwertzonen fassen oft mehrere Wohnlagen zusammen. Der Gutachterausschuss rechnet Bauland zwischen den Wohnlagenstufen mit deutlichen Abschlägen um: Liegt die Zone in der Wohnlage »gut« (Stufe 20), Ihr Grundstück aber eine halbe Stufe schlechter (Stufe 25), sind das nach der amtlichen Umrechnungstabelle −18 % – aus 1.000 €/m² Zonenwert werden rund 820 €/m². Wer am ungünstigen Rand seiner Zone liegt (Lärm, Nordhang, Randlage), startet also bereits mit einem erheblichen Abschlag in die 30-%-Prüfung.
Schon mit drei Angaben – Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Wohnfläche – können wir meist einschätzen, ob sich ein Gutachten lohnt.
Musterfall Bereich Nord
Ein typisches Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche auf rund 1.000 m² Grundstück bei einem Zonenwert von 1.300 €/m²: Das Finanzamt stellt im Grundsteuerwertbescheid einen Bodenwert von 1.300.000 € fest. Ein qualifiziertes Grundsteuergutachten kommt zu einem tatsächlichen Bodenwert von rund 858.000 € – eine Abweichung von −34,0 %, deutlich über der 30-%-Grenze. Ersparnis: ca. 724 € pro Jahr (ab 2027, Hebesatz 180 %), kumuliert 2027–2030 rund 2.896 €.
Musterfall; ob Ihr Objekt die Grenze erreicht, ist eine Einzelfallfrage – der Check gibt in 2 Minuten eine Indikation. Verfahren im Detail: Grundsteuergutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Die Gemarkungen im Bereich Nord
Feuerbach · Stammheim · Weilimdorf · Zuffenhausen · Zazenhausen
Häufige Fragen aus dem Bereich Nord
Welcher Bescheid ist eigentlich welcher?
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in dem Bereich Nord?
Warum ist meine Grundsteuer hier so hoch?
Ab welcher Grundstücksgröße lohnt ein Gutachten?
Kann ich die Grundsteuer rückwirkend senken?
Wie lange gilt ein Grundsteuergutachten?
Muss ich vorher Einspruch eingelegt haben?
Mein Einspruch wurde zurückgewiesen – geht noch etwas?
Was passiert, wenn die 30-%-Grenze nicht erreicht wird?
Wer darf das Gutachten erstellen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie lange dauert die Erstellung?
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nicht jedes Grundstück erreicht die gesetzliche 30-%-Grenze. Deshalb sagen wir Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein Bodenwertnachweis überhaupt lohnt.
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Die Berechnungen auf dieser Seite basieren auf über 580.000 ausgewerteten Berechnungsszenarien, unseren Markterfahrungswerten aus dem Stuttgarter Grundstücksmarkt, den Baukosten des BKI, der ImmoWertV, § 38 Abs. 4 LGrStG und der aktuellen BFH-Rechtsprechung vom 20.05.2026. Unsere Gutachten werden ausschließlich von zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt.
Nicht jedes Grundstück erreicht die gesetzliche 30-%-Grenze. Deshalb prüfen wir Ihren Fall vorab und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnt.
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Hinweis: Preis- und Wertangaben sind Markterfahrungswerte bzw. Orientierungsspannen (u. a. abgeleitet aus öffentlich zugänglichen Auswertungen des Gutachterausschusses Stuttgart) – keine amtlichen Einzelwerte. Alle Angaben ohne Gewähr; keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.